Organspende ist keine steuerlich absetzbare Spende

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (mwo). Wer Organe spenden oder seinen toten Körper der Wissenschaft überlassen will, mag Gutes im Sinn haben - eine Spendenbescheinigung gibt es trotzdem nicht. Eine Organspende heißt zwar "Spende", ist steuerlich gesehen aber keine, meint das Finanzgericht Saarbrücken. Sie sei im Transplantationsgesetz gesondert geregelt und damit von den allgemeinen Regeln für Zuwendungen und Schenkungen ausgenommen. Zudem werde die vermeintliche Spende ja auch erst "mit dem Tod bewirkt".

Eine Frau wollte ihren Leichnam der Uniklinik Homburg überlassen und überwies im Vorfeld schon 1100 Euro für ihre Bestattung. Auch diesen Betrag kann sie nicht geltend machen, urteilte das FG. Denn der vermeintlichen Spende stehe eine künftige Leistung gegenüber.

Urteil des Finanzgerichts Saarbrücken, Az: 2 K 2400/06

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

Lesetipps
Eine Reihe von Sportutensilien (Fußball, Tennisschläger, Springsseil, etc.) in einer Sporttasche, die auf dem Boden steht.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt

Bei der Übung „Drei Minuten Atemraum“ geht es etwa darum, die aktuelle Tätigkeit für drei Minuten zu unterbrechen und bewusst in sich hineinzuhören. (Symbolbild)

© wang / stock.adobe.com / Generated with AI

Mehr Wohlbefinden im Praxisalltag

Praxisstress? Diese Achtsamkeitsübungen verschaffen Ihnen schnell wieder Luft