Organspende ist keine steuerlich absetzbare Spende

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (mwo). Wer Organe spenden oder seinen toten Körper der Wissenschaft überlassen will, mag Gutes im Sinn haben - eine Spendenbescheinigung gibt es trotzdem nicht. Eine Organspende heißt zwar "Spende", ist steuerlich gesehen aber keine, meint das Finanzgericht Saarbrücken. Sie sei im Transplantationsgesetz gesondert geregelt und damit von den allgemeinen Regeln für Zuwendungen und Schenkungen ausgenommen. Zudem werde die vermeintliche Spende ja auch erst "mit dem Tod bewirkt".

Eine Frau wollte ihren Leichnam der Uniklinik Homburg überlassen und überwies im Vorfeld schon 1100 Euro für ihre Bestattung. Auch diesen Betrag kann sie nicht geltend machen, urteilte das FG. Denn der vermeintlichen Spende stehe eine künftige Leistung gegenüber.

Urteil des Finanzgerichts Saarbrücken, Az: 2 K 2400/06

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei