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Organspende ist keine steuerlich absetzbare Spende

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SAARBRÜCKEN (mwo). Wer Organe spenden oder seinen toten Körper der Wissenschaft überlassen will, mag Gutes im Sinn haben - eine Spendenbescheinigung gibt es trotzdem nicht. Eine Organspende heißt zwar "Spende", ist steuerlich gesehen aber keine, meint das Finanzgericht Saarbrücken. Sie sei im Transplantationsgesetz gesondert geregelt und damit von den allgemeinen Regeln für Zuwendungen und Schenkungen ausgenommen. Zudem werde die vermeintliche Spende ja auch erst "mit dem Tod bewirkt".

Eine Frau wollte ihren Leichnam der Uniklinik Homburg überlassen und überwies im Vorfeld schon 1100 Euro für ihre Bestattung. Auch diesen Betrag kann sie nicht geltend machen, urteilte das FG. Denn der vermeintlichen Spende stehe eine künftige Leistung gegenüber.

Urteil des Finanzgerichts Saarbrücken, Az: 2 K 2400/06

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