PKV scheitert mit Klage vor dem Verfassungsgericht
KÖLN (iss). Die deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2003 war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Beschwerden zweier privater Krankenversicherer (PKV) gegen die Maßnahme nicht zur Entscheidung angenommen.