Datenschutzrecht
Patienten müssen angeforderte Behandlungsakte nicht persönlich abholen
Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte hat mit vertragsärztlichem Leistungsrecht nichts zu tun: Weder ist in diesem Zusammenhang die eGK einzulesen, noch muss ein persönlicher Arztkontakt stattfinden.


