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Hohe Gas- und Strompreise

Patientenbeauftragter fordert Rettungsschirm für medizinische Einrichtungen wegen Energiekosten

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Schwartze sieht Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich durch die hohen Energiepreise gefährdet. Er fordert finanzielle Unterstützung.

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Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, will verhindern, dass medizinische Einrichtungen durch die erhöhten Energiepreise in Schieflage geraten.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, will verhindern, dass medizinische Einrichtungen durch die erhöhten Energiepreise in Schieflage geraten.

© Britta Pedersen / picture alliance / dpa

Bielefeld. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), fordert einen finanziellen Rettungsschirm für medizinische Einrichtungen, die wegen der hohen Energiekosten in Schieflage geraten und dadurch in ihrer Existenz bedroht sein könnten.

„Wir müssen verhindern, dass wegen der hohen Energiekosten wichtige medizinische Infrastruktur auf der Strecke bleibt“, sagte er dem Bielefelder „Westfalen-Blatt“ (Samstag): „Ganz viele Einrichtungen wenden sich an mich, weil sie die massiv erhöhten Energiepreise nicht mehr bezahlen können, da geht es um Erhöhungen um ein Zehnfaches. Das gefährdet Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich massiv.“

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Das gehe vom Krankenhaus bis zur Kita, vom Pflegeheim bis zur Wohngruppe, von der Behinderteneinrichtung bis zur Rehaklinik, fügte Schwartze hinzu: „Die können die Gas- und Strompreise nicht mehr bezahlen und brauchen deswegen unsere Unterstützung. Denn wenn diese Struktur zerstört wird, dann lässt sich diese Struktur nicht in zehn Jahren wieder aufbauen.“

Der Verlust wäre dann von Dauer, und deshalb bräuchten die Einrichtungen einen „Rettungsschirm für Energiekosten“, so Schwartze weiter. Wenn Einrichtungen keine Verträge mehr für Gas- und Stromlieferungen bekämen und sich Gas und Strom tagesaktuell an den Börsen einkaufen müssten, dann könne das nicht funktionieren. Da müsse man als Bundesregierung eingreifen. (KNA)

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