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Später Befund

Patientin erhält 15.000 Euro

Ein Orthopäde muss Schmerzensgeld zahlen, weil er eine Bildgebung zu spät veranlasst hat.

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KÖLN. Ein Patient hat Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn durch einen Befunderhebungsfehler ein Synovialkarzinom im Unterschenkel zu spät erkannt wird. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Eine 23-jährige Frau war mehrfach wegen Schmerzen im rechten Bein bei einem niedergelassenen Orthopäden. Erst nach mehreren Monaten ergab eine kernspintomographische Untersuchung Anhaltspunkte für die Tumorerkrankung.

Nach der Operation stellte sich bei der Frau eine dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche ein. Das OLG sprach ihr ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zu.

Nach Einschätzung des Sachverständigen hätte eine früher durchgeführte Bildgebung mit 100-prozentiger Sicherheit einen reaktionspflichtigen Befund ergeben. Der grobe Behandlungsfehler bewirkte eine Beweislastumkehr zugunsten der Patientin: Die Richter gingen davon aus, dass die Komplikationen auf die zeitliche Verzögerung der Behandlung zurückzuführen waren.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zog das OLG das junge Alter der Frau ebenso in Betracht wie die Tatsache, dass sie nach der Diagnose zunächst mit einer Amputation des Unterschenkels rechnen musste.

Oberlandesgericht Hamm Az.: 3 U 166/13

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