Direkt zum Inhaltsbereich

Später Befund

Patientin erhält 15.000 Euro

Ein Orthopäde muss Schmerzensgeld zahlen, weil er eine Bildgebung zu spät veranlasst hat.

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Patient hat Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn durch einen Befunderhebungsfehler ein Synovialkarzinom im Unterschenkel zu spät erkannt wird. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Eine 23-jährige Frau war mehrfach wegen Schmerzen im rechten Bein bei einem niedergelassenen Orthopäden. Erst nach mehreren Monaten ergab eine kernspintomographische Untersuchung Anhaltspunkte für die Tumorerkrankung.

Nach der Operation stellte sich bei der Frau eine dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche ein. Das OLG sprach ihr ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zu.

Nach Einschätzung des Sachverständigen hätte eine früher durchgeführte Bildgebung mit 100-prozentiger Sicherheit einen reaktionspflichtigen Befund ergeben. Der grobe Behandlungsfehler bewirkte eine Beweislastumkehr zugunsten der Patientin: Die Richter gingen davon aus, dass die Komplikationen auf die zeitliche Verzögerung der Behandlung zurückzuführen waren.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zog das OLG das junge Alter der Frau ebenso in Betracht wie die Tatsache, dass sie nach der Diagnose zunächst mit einer Amputation des Unterschenkels rechnen musste.

Oberlandesgericht Hamm Az.: 3 U 166/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren