Pendlerpauschale morgen vor dem Verfassungsgericht

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KARLSRUHE (dpa). Für viele Berufspendler wird es morgen spannend: Am Mittwoch (10. September) steht beim Bundesverfassungsgericht die umstrittene (Teil-)Abschaffung der Pendlerpauschale auf dem Prüfstand.

Das Karlsruher Gericht ist vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die seit Anfang 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig.

Ein Urteil wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts voraussichtlich erst bis Jahresende verkünden. Zurzeit dürfen Pendler ihre Fahrtkosten erst ab dem 20. Entfernungskilometer von der Steuer ansetzen.

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