Versicherungs-Tipp

Policenschutz auch für Schließfächer

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KÖLN. Viele Menschen nutzen ein Bankschließfach, um Wertpapiere, edlen Schmuck oder wertvolle Münzsammlungen aufzubewahren. Doch auch Schließfächer können von Dieben leer geräumt werden. Dann ist der Inhalt nicht immer automatisch versichert. Und weil die Bank in den meisten Fällen nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit haftet, sollten Schließfachinhaber prüfen, wie es um die Versicherungssituation ihrer Werte bei der Bank bestellt ist.

Die HUK-Coburg rät, zunächst einmal in den Bedingungen der Hausratversicherung nachzulesen, denn bei manchen Anbietern lässt sich die Absicherung von Bankschließfächern in diese Police integrieren. Ist das nicht der Fall, können Verbraucher über den Abschluss einer separaten Schließfachversicherung nachdenken.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Inventarliste mit Fotos anzulegen, auf der alle eingelagerten Gegenstände vermerkt sind. Denn im Schadensfall muss der Kunde gegenüber dem Versicherer nachweisen, dass er die teure Uhr oder die Diamantohrringe tatsächlich besessen und bei der Bank eingeschlossen hat. (acg)

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