Der Arzt und das Recht
Praxisgemeinschaften bergen Haftungsrisiken
Für Niedergelassene haben die Änderungen der Berufsordnungen nicht nur gewisse Erleichterungen, sondern auch neue Haftungsgefahren gebracht. Wer nun erlaubterweise auf dem Praxisschild kundtut, daß er mit Kollegen in einer Praxisgemeinschaft verbunden ist, muß damit rechnen, für die Fehler der anderen einstehen zu müssen - so wie in einer Gemeinschaftspraxis.