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Psychotherapeuten stehen gegen zu viel Kontrolle durch Dritte auf

Qualitätssicherung, Patientendaten-Schutzgesetz und PIA-Vergütung: Die Psychotherapeuten fordern in drei Resolutionen mehr Gehör und Mitspracherecht.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Psychotherapie in der Praxis: Qualitätssicherung von dritter Seite darf nicht zu Lasten der therapeutischen Arbeit gehen, mahnen 35 Therapeutenverbände in einer gemeinsamen Resolution.

Psychotherapie in der Praxis: Qualitätssicherung von dritter Seite darf nicht zu Lasten der therapeutischen Arbeit gehen, mahnen 35 Therapeutenverbände in einer gemeinsamen Resolution.

© alexsokolov / iStock / Thinkstoc

Berlin. Die deutschen Psychotherapeuten fühlen sich in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgungswelt offensichtlich als fünftes Rad am Wagen. In drei verabschiedeten Resolutionen haben insgesamt 35 Psychotherapeutenverbände ihrem Frust nun freien Lauf gelassen, wie der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) informiert. De Resoultionen adressieren die Themengebiete Qualitätssicherung (QS), Patientendaten-Schutzgesetz sowie die PIA-Vergütung. ImÜberblick:

  • Qualitätssicherung: Der Gesetzgeber hat in § 136a Abs. 2a SGB V den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln. Die Psychotherapeuten „sprechen sich gegen jeden Versuch aus, QS-Maßnahmen zu etablieren, die allein der Kontrolle und Restriktion ambulanter Versorgungsangebote dienen“, heißt es. Qualitätssicherungsmaßnahmen müssten vielmehr eng mit der Profession abgestimmt und entwickelt werden. Jede Qualitätssicherung müsse sich zudem messen lassen an dem unmittelbaren Nutzen für die Versorgung der Patienten, sie dürfe aber auf keinen Fall den psychotherapeutischen Prozess stören. Psychotherapeuten seien bereits jetzt durch erheblichen Büokratieaufwand belastet, der die patientenbezogene Behandlungszeit verknappe.

Qualitätssicherung sei in den Therapeutenpraxen bereits gelebter Alltag – inklusive patientenbezogener Dokumentation und Konzeptualisierung psychotherapeutischer Behandlungen, internem Qualitätsmanagement, Fortbildungspflicht, Intervision sowie Supervision. Unter Aufsicht der Kammern würden ständige Verbesserungen angestrebt. Ebenso erfüllten Psychotherapeuten die Qualitätssicherungsvorgaben der KVen und der GBA-Richtlinien. Somit sei das geplante Instrument einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung überflüssig.

Psychotherapeuten: Behandlungsangebot nicht rationieren!

Die Psychotherapeutenverbände wittern eher ein anderes Ansinnen: Sie „wehren sich gegen jeden Versuch, das psychotherapeutische Behandlungsangebot zu rationieren“, heißt es in der Resolution.

Die weiteren Forderungen: Der QS-Aufwand und -Umfang müsse verhältnismäßig sein und der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert werden. Jedes QS-Instrument müsse ausschließlich der Verbesserung der Behandlungsqualität dienen. QS müsse zudem die psychotherapeutische Versorgungsrealität berücksichtigen, wie begrenzte Fallzahlen sowie heterogene Praxis-Schwerpunkte und dürfe auf keinen Fall in den Behandlungsverlauf eingreifen und damit die therapeutische Beziehung stören. Ein QS-Instrument müsse, so die Resolution, zunächst einer Evaluation im Versorgungsalltag unterzogen werden. Und: „Jeder zusätzliche QS-Aufwand muss finanziert werden.“

  • Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Hier spielt unter anderem die Telematikinfrastruktur (TI) eine zentrale Rolle. In puncto TI lauten die Forderungen der Therapeuten: „Es muss klargestellt sein, dass Behandelnde ausschließlich für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der Komponenten der TI verantwortlich sein können. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Spezifikationen von Komponenten der dezentralen Infrastruktur, insbesondere der Konnektoren, VPN-Zugangsdienste und Kartenterminals, soweit sie von der Gesellschaft für Telematik bestimmt werden, sollte in der ausschließlichen Verantwortlichkeit der gematik liegen.“
  • Verbunden wird dies mit der Forderung nach Aufnahme der Bundespsychotherapeutenkammer in alle entscheidenden Gremien „betreffend die Telematik-Infrastruktur und die darauf laufenden Anwendungen (z.B. Gesellschafterkreis gematik, Gremien zur Fortentwicklung der Struktur und Interoperabilität der ePA, KIM).“
  • Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA): Das zum 1. September 2020 in Kraft getretene Psychotherapeuten- Ausbildungsreformgesetz (PsychThG-AusbRefG) schaffe nur unzureichende Regelungen für die Übergangszeit von alter Ausbildung zu neuer Weiterbildung. Tausende PIA, „die in den kommenden dreizehn bis fünfzehn Jahren nach der Übergangsregelung ihre Ausbildung absolvieren, werden weiter mit prekären Ausbildungsbedingungen konfrontiert sein“, beklagen die Verbände.
  • Während der Praktischen Tätigkeit unterschieden sich Arbeit und Leistungserbringung der PiA zumeist nicht von denen der Kollegen in regulärer Anstellung. „PiA sind mit dem Abschluss ihres Studiums in Psychologie oder Pädagogik vollwertige Fachkräfte und werden häufig dementsprechend eingesetzt.“ Daher sei die geplante PIA-Vergütung in Höhe von 1000 Euro monatlich vollkommen fehl am Platze.
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