Praxismarketing

Push für die Früherkennung mit guten Ideen

Um die Teilnahmezahlen bei Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen, können Ärzte vielfältige Aktivitäten entwickeln. Besonders effektiv ist, wer Patienten den Weg zur Untersuchung möglichst einfach macht.

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Die Schilddrüsenwoche im Mai kann auch Anlass sein, das Präventionskonzept der Praxis zu überprüfen und Maßnahmen zu überlegen, wie die eigenen Patienten zur Früherkennungsuntersuchung zu bewegen sind. Dabei muss es nicht nur um die Motivation zur diagnostischen Abklärung auf Probleme mit der Schilddrüse gehen.

Auch die Früherkennungsuntersuchungen nach der GBA-Richtlinie – zum Beispiel die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35), die Darmkrebsfrüherkennung oder das Hautkrebsscreening – gehören selbstverständlich zu einem Gesamtkonzept für die Prävention und sichern, wenn sie systematisch angeboten werden, der Praxis ein extrabudgetäres Honorar. Mögliche Maßnahmen wären unter anderem:

-Werbung für die Früherkennung fängt bei Informationsmaterial an, das beispielsweise am Empfang ausliegen kann (s. Beitrag unten).

-AuchInformationsveranstaltungen für Patienten sind eine Möglichkeit, auf Präventionsleistungen aufmerksam zu machen – in der Praxis, wenn entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, oder auch in Zusammenarbeit etwa mit der Volkshochschule oder mit lokalen Gruppen.

-Presse: Der Anlass der Schilddrüsenwoche kann auch genutzt werden, aktiv auf die Lokalpresse zuzugehen, um für solche Veranstaltungen zu trommeln oder auch um eigene Beiträge zu schreiben.

-Betriebsmedizin: Prävention wird gerade dann am ehesten wahrgenommen, wenn der eigene Aufwand möglichst gering ist, zum Beispiel, wenn die Untersuchung am Arbeitsplatz vorgenommen werden kann. Ärzte, die Kontakte zu kleinen und mittleren Unternehmen der Region haben, können daher Schilddrüsenuntersuchungen als externe betriebsmedizinische Leistung anbieten, auf die dann alle Mitarbeiter in einem bestimmten Turnus Anspruch haben. Ein solches Vorgehen ist effizient, weil dieselbe Untersuchung sehr oft hintereinander durchgeführt werden kann.

-Keine Sonderpreise: Nach einhelliger Expertenmeinung ist es nicht statthaft, mit Sonderpreisen für die Ultraschalluntersuchung zur Schilddrüsenwoche um Privatpatienten zu werben. Anpreisende Werbung ist Ärzten noch immer nicht erlaubt. Ein Sonderpreis könnte Patienten unter Druck setzen, die Leistung in Anspruch nehmen zu wollen und wäre daher in der Regel berufsrechtswidrig.

-Sonderaktionen oder Sondersprechstunden ausschließlich zur Schilddrüsendiagnostik ohne viel Wartezeit sind dagegen berufsrechtlich kein Problem. Auf solche Aktionen kann auch offensiv öffentlich hingewiesen werden. (ger)

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