Querschnittslähmung: Fahrtenbuch zulässig

BERLIN (ava). Auch einem Querschnittsgelähmter kann nach einem erheblichen Verkehrsverstoß die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

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Im konkreten Fall war mit dem auf den Kläger zugelassenen Fahrzeug ein Rotlichtverstoß begangen worden. Nachdem der hierzu angehörte Kläger keine Angaben zur Identifizierung des Fahrers gemacht hatte, wurde ihm ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres auferlegt.

Hiergegen wandte sich der Kläger unter Verweis auf seine Querschnittlähmung; er meinte das Fahrtenbuch sei für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da er täglich auch kürzeste Distanzen mit dem PKW zurücklegen müsse.

Trotz seiner Behinderung sei der Kläger in der Lage, das Fahrtenbuch zu führen; der zeitlich-organisatorische Aufwand hierfür stehe nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck.

Az.: 20 K 271.10

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