Substitution möglich

Rabattverträge ausgesetzt: Patienten sollen nicht unnötig wiederkommen

Angesichts der Corona-Epidemie verzichten die ersten Krankenkassen vorübergehend auf die Einhaltung der Rabattverträge.

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Berlin. Die Appelle einiger Apotheker-Landesverbände an die gesetzlichen Krankenkassen, während der Corona-Epidemie die Verpflichtung zur Substitution nach Rabattvertragslage zu lockern, fruchten. Am Mittwoch sind die Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK) dem Wunsch nachgekommen, um, wie es in einer Mitteilung des Ersatzkassenverbands vdek heißt, „die Zahl der Personenkontakte in Apotheken zu reduzieren und damit das Risiko einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus zu verringern“.

Demnach dürfen Apotheker den Versicherten auch Produkte anderer Hersteller als der jeweiligen Rabattpartner der Ersatzkassen mitgeben, wenn das Rabattprodukt nicht mehr vorrätig ist. „Mit der Regelung soll verhindert werden, dass die Betroffenen die Apotheke ein weiteres Mal aufsuchen müssen, um ein dort bestelltes Medikament abzuholen oder das Medikament aus einer anderen Apotheke holen müssen“, schreibt der vdek. Dies soll zunächst bis Ende April gelten.

Wie die „Deutsche Apotheker Zeitung“ berichtet, hat unterdessen auch die AOK Rheinland/Hamburg mit dem Apothekerverband Nordrhein vereinbart, dass Patienten bei Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels nicht erneut in die Apotheke kommen müssen. Der Apotheker soll dann unter Angabe eines Corona-Sonderkennzeichens sofort auch ein vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers abgeben dürfen. (cw)
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