Maßnahmenplan

Radon im Visier

Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nimmt das Bundesumweltministerium Radonheilbäder stärker in die Pflicht.

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BERLIN. Die Bundesregierung peilt eine Reduzierung der Exposition gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen an – der Innenraumschadstoff kann zu Lungenkrebs führen.

Zur Verbesserung des Schutzes vor Radon hat das Bundesumweltministerium (BMU) nun einen Maßnahmenplan veröffentlicht. Das Dokument erläutert die Strategie von Bund und Ländern zum Schutz vor dem geruch-, geschmack- und farblosen, radioaktiven Edelgas.

Grundlage des Radonmaßnahmenplans sind Vorschriften des Strahlenschutzrechts, welches im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom in Deutschland umfassend modernisiert wurde. Neben einer Überarbeitung und Erweiterung der bisherigen Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen regelt das neue Strahlenschutzrecht erstmals auch den Schutz der Bevölkerung vor Radon in Aufenthaltsräumen, so das BMU.

Die Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen sehen ein gestuftes Verfahren vor.

„Eine Messpflicht gilt zum einen für alle Arbeitsplätze in den Radonvorsorgegebieten, die sich im Erd- oder Kellergeschoss befinden, und zum anderen für Arbeitsplätze in Arbeitsfeldern, in denen hohe Radonaktivitätskonzentrationen erwartet werden, wie Bergwerke, Anlagen zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser oder Radonheilbäder“, heißt es im Maßnahmenplan. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. (maw)

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