Verordnung

Rechte für nichtärztliche Psychotherapeuten in Kraft

Veröffentlicht:

BERLIN. Die im März vom GBA beschlossenen Verordnungsbefugnisse für nichtärztliche Psychotherapeuten sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Donnerstag in Kraft getreten. Das gilt für die entsprechende Änderung der Soziotherapie-Richtlinie sowie der Krankenhauseinweisungsrichtlinie. Die entsprechende Änderung der Krankentransport-Richtlinie ist bereits seit 27. Mai in Kraft. Nur die Reha-Befugnisse stehen jetzt noch aus. Soziotherapie können nichtärztliche Psychotherapeuten künftig in gleichem Umfang wie Ärzte verordnen. Auch Klinikeinweisungen dürfen sie wegen psychischer Erkrankungen veranlassen, müssen sich bei einigen Diagnosen aber mit dem behandelnden Arzt abstimmen. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum geplanten „Gesundheitspunkt“ im Rems-Murr-Kreis

Gesucht ist eine kluge Koproduktion der ambulanten Versorgung

Bestellung von Impfstoffen

Impfvereinbarungen: Beschleunigung endlich in Sichtweite

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung