Versicherungstipp

Rechtsschutz: Oft auch nach der Kündigung

Veröffentlicht:

KÖLN. Auch wer seine Rechtsschutzpolice gekündigt hat, kann unter Umständen auf den Versicherer zurückgreifen, wenn er vor Gericht einen Anspruch durchfechten will. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass der Schaden in die Zeit fällt, in der die Police noch lief.

"Es gibt in der Rechtsschutzversicherung eine Nachversicherungsfrist", sagt Christian Danner, Pressesprecher des Rechtsschutzversicherers Arag. Der Schaden darf bei der Arag allerdings nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Außerdem muss der Versicherte zu dem Zeitpunkt den Versicherer bereits über den Versicherungsfall informiert haben.

"Es gibt eine Meldepflicht." Ihr hat der Kunde zum Beispiel Genüge getan, wenn er dem Unternehmen mitgeteilt hat, dass er erst einmal anwaltlichen Rat einholen will. Es macht nichts, wenn er sich danach gegenüber dem Versicherer nicht mehr gerührt hat.

Um zu wissen, ob trotz der Kündigung Versicherungsschutz besteht, sollte der Kunde vor einer Klage unbedingt mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen, rät Danner. Denn es geht immer um eine Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen empfehlenswert. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!