Der konkrete Fall

Rechtsschutz gilt erst nach einer Wartezeit

Vor der Klage noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Kaum sinnvoll, so Rechtsexperten, denn Kosten werden kurzfristig oft nicht gedeckt.

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Frage: Ich suche händeringend nach einem Betreuungsplatz für meinen einjährigen Sohn und überlege inzwischen, ob ich klagen soll. Lohnt es sich, dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Antwort: Es macht keinen Sinn, speziell für die Kitaklage eine Police abzuschließen. Das liegt daran, dass Versicherer nach Vertragsabschluss erst nach einer Wartezeit von drei Monaten zahlen.

Hat die Stadt den Antrag auf Betreuung bereits abgelehnt, greift eine danach abgeschlossene Versicherung nicht. "Da der Antrag auf einen Kita-Platz den Rechtsschutzfall auslöst, muss er mindestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsvertrages gestellt worden sein", sagt ein Sprecher des Rechtsschutzversicherers Roland.

Ärzte, die schon eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob der Versicherer für den Streit mit der Kommune aufkommt. Wichtig ist dabei der Geltungsbereich der Police.

"Der Kunde muss eine Versicherung haben, bei der die Leistung Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist", so der Roland-Sprecher. Bei vielen Kombi-Paketen sind Rechtsstreitigkeiten um Betreuungsplätze mitversichert.

Kleingedrucktes lesen!

Zudem sollten Ärzte im Kleingedruckten nachlesen, ob der Versicherer bereits für Auseinandersetzungen ab dem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren zahlt oder erst ab Verfahrensbeginn.

Meist kosten Verträge mit einer solchen Einschränkung weniger. "Günstige Tarife beschränken sich auf den gerichtlichen Rechtsschutz", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP.

Das Widerspruchsverfahren beginnt, sobald Eltern eine Absage von der Gemeinde erhalten haben. "Innerhalb eines Monats müssen sie dann Widerspruch bei der Behörde einlegen, sonst ist der Rechtsanspruch passé", sagt Ronald Richter, Sozialrechtler aus Hamburg.

Die Behörde hat drei bis sechs Monate Zeit, darauf zu reagieren. "Ein Anwalt kann einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen, damit die Sache beschleunigt wird."

Deckt die Police diesen Fall nicht ab, müssen Ärzte einen beauftragten Anwalt selbst zahlen. In den finanziellen Ruin wird das die wenigsten stürzen. Richter schätzt, dass die Kosten dafür bei etwa 400 Euro liegen. (acg)

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