Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar

Rechtssicherheit für Praxischefs

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:

Sie waren überfällig - die Empfehlungen von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zur Delegation ärztlicher Leistungen. Denn in manchen Praxen bewegten sich Praxischefs und Arzthelferinnen seit Jahren auf unsicherem Terrain: Welche ärztlichen Leistungen dürfen delegiert werden, welche sind "höchstpersönlich" dem Arzt vorbehalten? Hier haben die Empfehlungen für neue Rechtssicherheit gesorgt.

Was KBV und BÄK zum Thema Hausbesuche schreiben, macht den Weg frei für bundesweite Schwester-Agnes-Modellprojekte. Von Seiten des Gesetzgebers können von 2009 an delegierte Leistungen bei Hausbesuchen mit den Kassen abgerechnet werden. Jetzt sind die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt: Was vom Gesetzgeber gewünscht ist, darf nicht zu Lasten der Arzthonorare gehen.

Ärzte, die auf dem Gebiet der Patientenversorgung in ihrer häuslichen Umgebung oder in Heimen unternehmerisch tätig werden, sollten davon auch finanzielle Vorteile haben. Schließlich delegieren sie ihren nicht-ärztlichen Angestellten Aufgaben, die sie selbst anordnen und überwachen müssen und für die sie als Mediziner - sollte es zum Rechtsstreit kommen - den Kopf hinhalten müssen.

Lesen Sie dazu auch: Es bleibt dabei: Die Delegation ärztlicher Leistungen ist nur begrenzt möglich Die Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter ist ausschlaggebend Beim Speziallabor muss ein Arzt anwesend sein In regelmäßigen Abständen müssen die Ärzte ihre Patienten persönlich treffen Viele Leistungen kann nur ein Arzt erbringen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisinventar

So lassen sich Praxen ihre Therapieliege fördern

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Lesetipps
Die erwachsene Tochter zeigt ihrer älteren Mutter, wie man Healthtech-Geräte wie eine Smartwatch mit mobiler App nutzt, um zu Hause Gesundheit, Herzfrequenz und Blutdruck zu überwachen.

© CandyRetriever / stock.adobe.com

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?