E-Health

Regierung hebt auf Sicherheit von E-Patientenakten ab

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll mehr Sicherheit beim Austausch von Gesundheitsdaten bringen.

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BERLIN. Die Bundesregierung verspricht sich von der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mehr Sicherheit beim Austausch von Gesundheitsdaten. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Fax-Geräten werde die Sicherheit deutlich erhöht, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels der Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden sollen, würden durch spezielle Verschlüsselungsverfahren geschützt, betont die Regierung. Zugriffsrechte auf die Patientenakte würden schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet. Konkret seien das zunächst Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten sowie das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Versicherten, heißt es in der Antwort weiter. Sie soll spätestens Anfang 2021 allen Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte die Einführung der elektronischen Patientenakte zunächst im sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz regeln. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken muss der Minister das Vorhaben jedoch in ein neues Gesetzgebungsverfahren auslagern. Der Starttermin für die elektronische Patientenakte 2021 gerate dadurch aber nicht in Gefahr, hatte es gehießen. (hom)

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DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Kommentare
Dieter Rittinger 13.08.201917:57 Uhr

Finde trotz kritischer Betrachtung und 30 Jahren Erfahrung keinen Widerspruch in den Absichten und der Vorgehnsweise?

Natürlich ist das Versenden eines Faxes nicht nur datenschutzseitig ein abzustellender Anachronismus - oder hat sich Arztpersonal noch nie verwählt? Und natürlich wird ein umfassender Blick auf die medizinische Dokumentation in der einen oder anderen Situation Leben retten können. Und natürlich darf man diesen Blick nicht jedem und nicht leichtfertig ermöglichen und hat die letzte noch nicht öffentliche Bastion an Privatleben, sprich Gesundheitsdaten möglichst gut zu schützen! Und natürlich muss trotzdem jedem Menschen die Möglichkeit gegeben sein, sich eigenständig für oder gegen eine Akte seiner Wahl zu entscheiden, diese Entscheidung zu ändern und ohne die Last Anschaffung von Technik, Schulung in der Anwendung oder Pflege von Hard- und Software zu partizipieren! Genau dafür eine Lösung zu finden, ist die Absicht und Notwendigkeit des BMG, wenn ich es richtig verstanden habe. Weshalb auch hier wieder die im Artikel durchklingende Skepsis? Schutz der Persönlichkeitsrechte, Serviceverbesserung bei hoher Wirtschaftlichkeit und einfacher Bedienung lässt sich machen. Mann muss nur mal ein wenig aus den (altbekannten) Rollen und Denkmustern heraus und das Ziel und den Anwender verbinden. Und wenn dabei dann sogar der "hoheitliche" Schutzgedanke politischer Führung mit Leitplanken von rechtskörperschaftlichem, nicht vor wirtschaftlichen oder gerade gehypten Absichten einknickenden, kompetenten Entscheidern zusammenkommt, wird das auch was! Da werden sich dann andere Länder vielleicht doch noch umschauen! Spät, aber dafür um so besser...

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