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Regierung setzt bei Telemonitoring auf DMP

Ob und wie die telemedizinische Heimüberwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen erstattungsfähig sein sollte, ist stark umstritten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) favorisiert offenbar den Weg durch die (überregionalen) Instanzen.

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BERLIN (gvg). Eine optionale Erweiterung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) könnte ein Weg sein, die Erstattungsfähigkeit von Telemonitoring-Leistungen in Deutschland voranzubringen.

Das hat Nino Mangiapane, Leiter des Referats Grundsatzfragen der Telematik im BMG, bei der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin in Berlin gesagt. Als Leitindikation wird die Herzinsuffizienz vorgeschlagen.

Der Weg zur Erstattungsfähigkeit des Telemonitorings bei Chronikern könnte dann konkret so aussehen: Die Wissenschaft sorgt für klinische Evidenz. Dann nehmen die Fachgesellschaften das Telemonitoring dort, wo es sinnvoll und studienmäßig abgesichert ist, in ihre Leitlinien auf.

GBA entscheidet über Erweiterung des jeweiligen DMP

Das IQWiG erstellt irgendwann einen Bericht. Und der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über eine entsprechende Erweiterung des jeweiligen DMP.

Ihm sei klar, dass das ein sperriges Verfahren sei, so Mangiapane. "Der Vorteil ist aber, dass eine Erstattung dann flächendeckend möglich würde." Im Endeffekt sei dieser Weg zum Ziel vielleicht sogar schneller als das derzeitige Hangeln von Projekt zu Projekt und von Vertrag zu Vertrag.

Auch das anstehende Versorgungsstrukturgesetz zielt auf eine Erleichterung der Erstattung von Telemedizin. Hier sollen die Bewertungsausschüsse stärker in die Pflicht genommen werden, um regionale Telemedizinprojekte in unterversorgten Regionen zu erleichtern.

Entscheidungen über die Erstattung des Telemonitorings bei Chronikern scheint man dagegen eher bei den überregionalen Strukturen der Selbstverwaltung ansiedeln zu wollen.

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