E-Card

Regierung weicht bei Kostenfrage aus

Harte Eurobeträge mag die Bundesregierung für das Großprojekt Gesundheitskarte nicht nennen. Dafür fährt sie eine eindeutige Linie bei den Sanktionen.

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BERLIN. Wasser auf die Mühlen der E-Card-Gegner: Angesichts der aktuellen Meldungen um weitere Verzögerungen bei der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte hat die Bundestagsfraktion die Linke an die Regierung die Kostenfrage gestellt.

Im Raum stehen 1,44 Milliarden Euro, die laut ikk allein die Krankenkassen bislang in das Großprojekt Gesundheitskarte gesteckt haben sollen. Doch diese Summe will die Bundesregierung in ihrer schriftlichen Antwort nicht bestätigen.

Die Kosten für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seien von "konkreten Entscheidungen der Selbstverwaltung abhängig", heißt es.

Bislang entstandenen Kosten können nicht konkret beziffert werden

Dies betreffe sowohl die Kosten für die gematik, die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, als auch die Beschaffung der neuen Versichertenkarten durch die Kassen. "Die tatsächlich bislang entstandenen Kosten können daher nicht konkret beziffert bzw. abgegrenzt werden", so die Regierung.

Stattdessen versucht sie, zu beschwichtigen: Durch das Projekt würden Maßnahmen realisiert, die die Selbstverwaltung ohnehin in Angriff genommen hätte. Nur jetzt würden sie "besser abgestimmt und standardisiert" erfolgen.

Die Bundesregierung nennt hier etwa den elektronischen Heilberufeausweis, der in der vernetzten, digitalen Gesundheitswelt tatsächlich immer wichtiger wird.

Außerdem könnten auch Nutzeffekte, wie die Einsparungen durch bessere Kommunikationsstandards oder die bessere Verfügbarkeit von medizinischen Informationen, kaum konkret in Euro und Cent berechnet werden.

Deutliche Antwort auf Frage nach Sanktionen

Eine sehr deutliche Antwort gibt es hingegen auf die Frage nach den Sanktionen, wenn Fristen des E-Health-Gesetzes nicht eingehalten werden. Hier müssen sich GKV-Spitzenverband und KBV auf eine Kürzung ihrer - allerdings reinen - Verwaltungshaushalte einstellen. "Belastungen für die Versicherten und einzelne Krankenkassen sind damit nicht verbunden", heißt es.

Und auch von der möglichen Kürzung der Arzthonorare, wenn sich Ärzte ab Juli 2018 der ersten Online-Anwendung verwehren, sei "die Gemeinschaft der Versicherten nicht betroffen".

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, sieht das anders: "Auch wenn die Bundesregierung dies vehement abstreitet: Sicher wären von den Sanktionen, die die Bundesregierung vorsieht, auch die Versicherten betroffen."

Eine empfindliche Kürzung der Finanzmittel für die Verwaltungen von KBV und GKV-Spitzenverband ginge auch zulasten der Versorgung, wenn etwa "Preisverhandlungen mit den Pharmakonzernen weniger gut geführt werden könnten".

Zudem bleibt laut Vogler zu befürchten, dass ggf. nicht optimale Geräte eingesetzt werden, "nur um die Sanktionen zu vermeiden"."Weil die IT-Industrie unfähig ist, passende Produkte rechtzeitig zu liefern, muss die Bundesregierung die Regressforderungen aus dem E-Health-Gesetz umgehend wieder rückgängig machen.

Es darf nicht sein, dass die Gesetzlichen Krankenkassen und die Ärzteschaft für ein Versagen der Industrie Strafzahlungen leisten müssen", fordert sie. (reh)

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