Direkt zum Inhaltsbereich

EuGH-Urteil

Rekordbuße für Patent-Verteidigung

Pharmakonzern muss Millionen Euro bezahlen für Mogeleien bei der Patentschutzverlängerung, so der Europäische Gerichtshof.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Geldbußen von 52,5 Millionen Euro gegen einen großen europäischen Pharmakonzern bestätigt. Das Unternehmen habe rechtswidrig versucht, den Patentschutz für ein Magenmittel zu verlängern, heißt es in dem Urteil.

Dem EU-Recht zufolge können Pharmahersteller eine Verlängerung ihres Patents erhalten, wenn von der Patentierung bis zur Zulassung viel Zeit verstrichen ist, in der das Arzneimittel daher noch nicht vermarktet werden konnte.

Nach Überzeugung der EU-Kommission hatte das beklagte Unternehmen vor den Patentämtern mehrerer EU-Länder, darunter auch Deutschland, gezielt irreführende Angaben gemacht, um das Datum der Erstzulassung zu verschleiern und so einen längeren Patentschutz für sein Medikament zu erhalten.

Mit dem gleichen Ziel habe das Unternehmen die Vermarktung der entsprechenden Kapseln in Dänemark, Schweden und Norwegen verzögert. 2005 verhängte die Kommission daher ein Bußgeld von 60 Millionen Euro.

Mit Urteil vom 1. Juli 2010 hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union die Vorwürfe weitgehend bestätigt. Allerdings reduzierte das Gericht die Geldbußen auf 52,5 Millionen Euro.

Während die EU-Kommission dies akzeptierte, legte das Unternehmen Rechtsmittel zum EuGH ein. Der bestätigte nun jedoch das erstinstanzliche Urteil.

Der Konzern habe die Patentämter vorsätzliche täuschen wollen, um sein Monopol möglichst lange zu wahren und die Konkurrenz durch Generika zu verzögern. Dies sei ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gewesen. (mwo)

Az.: T-321/05 (Europäisches Gericht), C-457/10 P (Europäischer Gerichtshof)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein älterer Mann bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© InsideCreativeHouse - stock.adobe.com

Respiratorische Viren

So gut wirkt der Impfschutz gegen COVID-19, Influenza und RSV

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie