EuGH-Urteil

Rekordbuße für Patent-Verteidigung

Pharmakonzern muss Millionen Euro bezahlen für Mogeleien bei der Patentschutzverlängerung, so der Europäische Gerichtshof.

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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Geldbußen von 52,5 Millionen Euro gegen einen großen europäischen Pharmakonzern bestätigt. Das Unternehmen habe rechtswidrig versucht, den Patentschutz für ein Magenmittel zu verlängern, heißt es in dem Urteil.

Dem EU-Recht zufolge können Pharmahersteller eine Verlängerung ihres Patents erhalten, wenn von der Patentierung bis zur Zulassung viel Zeit verstrichen ist, in der das Arzneimittel daher noch nicht vermarktet werden konnte.

Nach Überzeugung der EU-Kommission hatte das beklagte Unternehmen vor den Patentämtern mehrerer EU-Länder, darunter auch Deutschland, gezielt irreführende Angaben gemacht, um das Datum der Erstzulassung zu verschleiern und so einen längeren Patentschutz für sein Medikament zu erhalten.

Mit dem gleichen Ziel habe das Unternehmen die Vermarktung der entsprechenden Kapseln in Dänemark, Schweden und Norwegen verzögert. 2005 verhängte die Kommission daher ein Bußgeld von 60 Millionen Euro.

Mit Urteil vom 1. Juli 2010 hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union die Vorwürfe weitgehend bestätigt. Allerdings reduzierte das Gericht die Geldbußen auf 52,5 Millionen Euro.

Während die EU-Kommission dies akzeptierte, legte das Unternehmen Rechtsmittel zum EuGH ein. Der bestätigte nun jedoch das erstinstanzliche Urteil.

Der Konzern habe die Patentämter vorsätzliche täuschen wollen, um sein Monopol möglichst lange zu wahren und die Konkurrenz durch Generika zu verzögern. Dies sei ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gewesen. (mwo)

Az.: T-321/05 (Europäisches Gericht), C-457/10 P (Europäischer Gerichtshof)

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