Richter urteilen: Arzt darf nicht als Zahnarzt arbeiten
LEIPZIG (mwo). Ärzte können sich nicht auch als Zahnärzte niederlassen. Das hat nach vierjährigem Rechtsstreit nun abschließend das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dabei stützten sich die Richter auf europäisches Recht. Allein nach dem Zahnheilkundegesetz aus dem Jahr 1952 wäre die Niederlassung auch als Zahnarzt möglich.