Hamburg

Richtgrößen werden 2017 abgelöst

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HAMBURG. Ab Januar werden die Richtgrößen in Hamburg durch eine Wirkstoffvereinbarung abgelöst. Zugleich werden die Richtgrößen für 2016 nachverhandelt – sie hatten bei vielen Ärzten Kritik ausgelöst.

Die 2016 erfolgte Umstellung der Richtgrößen hatte zum Teil zu Absenkungen geführt, die in vielen Praxen auf Unverständnis gestoßen war. Die KV geht derzeit davon aus, dass das Richtgrößenvolumen zu niedrig berechnet wurde und setzt deshalb für 2016 auf Nachverhandlungen.

Für das neue Jahr haben sich KV und Krankenkassen in der Hansestadt auf eine Wirkstoffvereinbarung nach bayerischem Vorbild verständigt. Diese soll zunächst testweise eingeführt werden. Der Arzt muss nach der neuen Vereinbarung nur noch prüfen, ob in den Wirkstoffgruppen Generika, Rabattarzneimittel oder Leitsubstanzen verordnet werden können.

Regressprüfungen entfallen künftig, wenn die KV-weit festgelegten Ziele erreicht wurden. Verfehlt die KV insgesamt ihr Ziel, nicht aber die eigene Fachgruppe, bleibt diese Vergleichsgruppe von den Prüfungen ausgenommen. Preis des Arzneimittels und Menge der verordneten Präparate spielen nicht mehr die Rolle wie bei den Richtgrößen.

Wie die Regelung im Detail aussehen wird, soll den Hamburger Ärzten zu Jahresbeginn in mehreren Veranstaltungen erläutert werden. (di)

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