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Richtgrößenprüfung jetzt auch in hessischen MVZ

FRANKFURT AM MAIN (juk). Auch in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Hessen wird seit diesem Jahr eine Richtgrößenprüfung vorgenommen. Der Vorstand der KV sieht damit eine gravierende Ungleichbehandlung zwischen niedergelassenen Ärzten und MVZ endlich beseitigt.

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Bisher gab es in Hessen keine spezifischen Richtgrößen für MVZ, "es fehlte schlicht der Berechnungsmodus", erklärte KV-Sprecher Karl Matthias Roth. Das generelle Problem bei MVZ ist, dass es für sie eine einheitliche Richtgröße wie bei den Arztgruppen nicht gibt, da sich die Zusammensetzung der Fachärzte in den MVZ einfach zu sehr unterscheidet.

Deshalb muss für jedes Versorgungszentrum eine Durchschnittsrichtgröße aus den beteiligten Fachgruppen gebildet werden. Die KV Hessen bedient sich nun nach einer Verständigung mit den Kassenverbänden einer Formel, die die KV Berlin im Jahr 2006 ausgearbeitet hat.

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Dr. Margita Bert und Dr. Gerd W. Zimmermann, begrüßten die Einigung mit den Krankenkassen. "Es war nicht einzusehen, dass der normale niedergelassene Arzt lästige, zeitaufwändige und Regress bedrohende Prüfungen über sich ergehen lassen muss, während der angestellte Kollege in einem Medizinischen Versorgungszentrum damit nichts zu tun hat", heißt es in einer Pressemitteilung. "Wenn es die unseligen Prüfungen nun unbedingt weiter geben muss", sei es nur fair, wenn alle gleichermaßen darunter litten.

Der KV-Vorstand sieht in der gefundenen Vereinbarung erst den Anfang, an gleichen Wettbewerbsbedingungen für niedergelassene Ärzte und MVZ zu arbeiten. Gerade in Bezug auf die Finanzierung seien Praxischefs gegenüber Kliniken benachteiligt, die schon fast jedes zweite MVZ betrieben.

"Während die Kliniken durch öffentliche Mittel und Steuergelder direkt profitieren, sind für normale Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Investitionen in ein MVZ meist nicht zu stemmen", werden die beiden KV-Vorstände zitiert.

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