Doktorarbeit

Rote Karte für Datenklau beim Ehemann

Weil sie ihre Dissertation beim Ehemann abgekupfert hat, wurde einer Zahnärztin nun der Doktortitel entzogen.

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REGENSBURG. Die eheliche Solidarität taugt nicht für einen quasi gemeinsamen Doktortitel. Das Verwaltungsgericht Regensburg entzog einer Zahnärztin ihren Titel, weil sie ihre Dissertation zu weiten Teilen aus der ihres Ehemannes übernommen hatte, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen.

In ihrer 2006 eingereichten Arbeit hatte sich die Zahnärztin mit dem Hepatozellulären Karzinom beschäftigt. Dabei war den Prüfern entgangen, dass die Uni nur ein Jahr zuvor an den Ehemann der Zahnärztin den Doktortitel für eine Arbeit ebenfalls zum Leberzellkarzinom verliehen hatte.

Als aufflog, dass die Frau weite Teile ihrer Dissertation von der ihres Ehemannes ungekennzeichnet übernommen hatte, erklärte die Uni die Prüfung nachträglich für nicht bestanden. Im Dezember 2012 nahm sie die Verleihung des Doktorgrades zurück. Das Verwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. (mwo)

Az.: RO 9 K 13.1442

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