Direkt zum Inhaltsbereich

Rückstellung nur mit Regressbescheid

BREMEN (reh). Ärzte dürfen erst dann steuerlich wirksame Rückstellungen für Regressforderungen bilden, wenn die Prüfgremien einen Regressbescheid erlassen haben.

Veröffentlicht:

Das hat das Finanzgericht (FG) Bremen entschieden. Stützen sich die Rückstellungen nur auf ein eingeleitetes Prüfverfahren, sind sie steuerlich unwirksam.

Im verhandelten Fall hatte eine Gemeinschaftspraxis die maßgeblichen Richtgrößen für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in mehreren Quartalen erheblich überschritten. Dies hatte die zuständige KV beanstandet.

Schließlich wurden Prüfverfahren eingeleitet. Die Ärzte hatten in ihren Bilanzen deshalb gewinnmindernde Rückstellungen wegen der befürchteten Festsetzung von Regressen gebildet. Sämtliche Prüfverfahren wurden jedoch abgeschlossen, ohne dass es zu einer Inanspruchnahme kam.

Revision zugelassen

Wie das FG Bremen klarstellte, dürfen Rückstellungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nur dann gebildet werden, wenn sie am Bilanzstichtag hinreichend inhaltlich und zeitlich konkretisiert seien.

Dies könne unmittelbar durch gesetzliche Vorschriften geschehen, aber auch eine behördliche Entscheidung erfordern. Für die Regressforderungen bedeute dies, dass für die Bildung der Rückstellungen ein von den Prüfgremien erlassener Regressbescheid vorliegen müsse.

Das FG Bremen hat gegen sein Urteil jedoch die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Az.: 1 K 32/10 (5)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken Privatkredite bieten

Vermögensanlage in geopolitisch herausfordernden Zeiten

Investmentstratege: Geldanleger mit starken Nerven können in der Krise Chancen nutzen

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum eine Steuer auf fiktive Kursgewinne kontraproduktiv wäre

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte