COVID-19

SARS-CoV-2-Test auch bei leichten Symptomen?

Die Testkapazitäten in Deutschland werden aktuell nicht ausgeschöpft. Das RKI erweitert nun die Testindikation. Darauf hat die KBV am Wochenende hingewiesen.

Veröffentlicht:
Bislang sollten Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen vor allem dann getestet worden, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder einer Risikogruppe angehörten.

Bislang sollten Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen vor allem dann getestet worden, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder einer Risikogruppe angehörten.

© ohan Nilsson/TT News Agency/AP/dpa

Berlin. Jeder Patient mit leichten Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sollte getestet werden. Auf diese leichte Erweiterung der Testindikation in den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend hingewiesen.

Bislang sollten Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen vor allem dann getestet werden, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder einer Risikogruppe angehörten. So steht es im aktuellen Flussschema des RKI, das zuletzt am 24. April aktualisiert worden ist. In ihren „Hinweisen zur Testung“ hatte das RKI (Aktualisierungsdatum 24. April) allerdings auch bereits präzisiert, dass eine Testung empfohlen wird „im Rahmen der differenzialdiagnostischen Abklärung, wenn ein klinischer Verdacht besteht aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind und eine Diagnose für eine andere Erkrankung fehlt“.

Die neueren Empfehlungen des RKI sähen die Einschränkungen auf Patienten mit Kontakt zu infizierten Personen und auf Risikogruppen nicht mehr vor, sodass auch bei leichten COVID-19-relevanten Symptomen ein Test durchgeführt werden könne, so die KBV. Danach solle eine Testung bei Vorliegen von akuten Krankheitssymptomen wie Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Temperaturerhöhung, Husten oder Halsschmerzen erfolgen.

Ärztliches Ermessen ist entscheidend

Veröffentlicht sind neue Empfehlungen des RKI bislang noch nicht. Am Donnerstag hatte sich RKI-Chef Professor Lothar Wieler explizit gegen Massentests ohne Verdacht auf eine Infektion ausgesprochen. Er hatte aber auch gesagt, dass „jeder, der akute Atemwegssymptome hat, auf das Corona-Virus getestet werden“ solle.

In den Abrechnungsbestimmungen zum Test auf SARS-CoV-2 mittels RT-PCR (EBM-Nr. 32816) fällt die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 untersucht wird, „nach ärztlichem Ermessen“. Dabei sind die RKI-Kriterien zu berücksichtigen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet. (ger)
Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ein kleiner Stups

Mit Nudging-Interventionen die Grippe-Impfrate steigern

Lesetipps
Arzt-Patient-Kontakt

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Depression, Angst, Schmerzen

Was zeichnet „schwierige“ Patientinnen und Patienten aus?