Kommentar zum E-Rezept

Sanktionen gegen Ärzte braucht es nicht

100 Jahre warten, bis Ärzte ihren Patienten E-Rezepte freiwillig ausstellen? Derartige Befürchtungen entbehren jeder Grundlage.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

Es ist ein Sturm im Wasserglas. Sollen Patienten einen Anspruch auf ein E-Rezept erhalten, oder soll die Anwendung freiwillig bleiben?

Was derzeit in Berlin diskutiert wird, geht an der Realität vorbei – etwa die Befürchtungen der Grünen, es könnte bei Freiwilligkeit der Anwendung noch 100 Jahre dauern, bis das E-Rezept flächendeckend verfügbar wäre.

Nein, hier werden die Ärzte nicht die Bremser sein, wenn erst die Anwendung steht. Sanktionen wären hier nicht angebracht. Denn der Schritt zur Umsetzung einer neuen Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur ist kleiner als die Entscheidung eines Praxisinhabers, sich überhaupt neu anzuschließen.

Vor allem kommt es darauf an, dass die Anwendung praxistauglich ist. Das gilt etwa für die Antwortzeit des Servers auf eine E-Signatur.

Beim Vergleich von E- und Papierrezept sollten Ärzte aber auch so ehrlich sein, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen: Ein Papierrezept ist auch nicht eben mal mit einer Unterschrift per Kugelschreiber erledigt.

Und nicht zuletzt: Wenn Patienten erst mit dem Wunsch an ihre Ärzte herantreten, das Rezept elektronisch zu erhalten, ist dieser Zug nicht mehr aufzuhalten. Wer sich dann noch verweigert, stellt sich ins Abseits – und das ist keine gute Werbung für neue Patienten.

Lesen Sie dazu auch: KBV-Vorstand: „Das E-Rezept wird sich durchsetzen“

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