Scheidung: Renten-Versicherung geht immer in Versorgungsausgleich ein

Selbst wenn die Versicherung einen Kredit absichert, gehört sie zum Scheidungsvermögen.

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KARLSRUHE (mwo). In den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung geht eine Renten-Lebensversicherung auch dann ein, wenn sie zur Sicherung eines Baukredits an die Bank abgetreten wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss entschieden.

Im Streitfall hatte der Ehemann einen Baukredit über 1,5 Millionen Euro aufgenommen. Zur Absicherung und Tilgung schloss er mehrere Renten-Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht ab. Wegen ihrer Zweckbindung bezog das Familiengericht diese Lebensversicherungen nicht in den Versorgungsausgleich ein. Dagegen klagte die Frau.

Mit Erfolg: "Die Rechte aus einer Rentenversicherung gehören auch dann zum Vermögen des Ehegatten, wenn sie zur Besicherung einer Baufinanzierung abgetreten sind", heißt es in dem Karlsruher Urteil. Denn der Ehemann sei nicht gehindert, das Darlehen auf andere Weise zu tilgen und so doch noch die spätere Rente aus der Versicherung zu bekommen.

Oberlandesgericht muss Versorgungsausgleich neu berechnen

Insbesondere könne er dafür die Immobilie selbst verkaufen. Eine solche Änderung der Vermögensdispositionen sei gerade nach einer Scheidung nicht ungewöhnlich.

Da es im konkreten Fall offenbar nicht um ein Eigenheim sondern um die Beteiligung an einem Mietshaus gehe, sei dies möglicherweise auch von vornherein der Plan des Ehemannes gewesen, mutmaßten die Richter.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss den Versorgungsausgleich nun neu berechnen. Die vom BGH mit Beschluss vom 6. April 2011 nun beantwortete Frage war von den Instanzgerichten bislang unterschiedlich beantwortet worden.

Az.: XII ZB 89/08

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