Bundesfinanzhof
Schenkung: Für Eheleute wird Steuer fällig
NEU-ISENBURG. Wenn Ehepaare viel Geld von dem Konto des einen auf das Konto des anderen verschieben, kann das unter Umständen Schenkungssteuer kosten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH).
Im konkreten Fall hatte ein Ehemann das Guthaben von seinem Einzelkonto auf das Einzelkonto seiner Frau übertragen. Das Finanzamt sah darin eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung und bekam vom BFH Recht.
Behauptet der beschenkte Gatte, dass ihm ein Teil des übertragenen Vermögens ohnehin schon gehört, muss er dies beweisen. Das kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Schenker nur Treuhänder des Geldes war.
Nach Mitteilung des BFH gilt das Urteil nur für Einzel-, nicht aber für Gemeinschaftskonten. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Kontovollmachten für ein Einzelkonto bei der Beurteilung, ob eine Schenkung vorliegt, keine Rolle spielen. Der Schenkungssteuerfreibetrag beträgt für Ehegatten derzeit 500.000 Euro. (juk)
Bundesfinanzhof
Az.: II-R-41/14