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Schmerzensgeld wegen verspäteter Krebsdiagnose

HANNOVER (cben). Weil sie bei einem 17-jährigen Patienten eine Krebserkrankung nicht rechtzeitig diagnostizierten, müssen zwei Hautärzte aus Hannover 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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Bereits 2005 war der Patient in der Praxis der beiden Ärzte erschienen, um sich wegen einer Hautveränderung am Kopf untersuchen zu lassen.

Die Ärzte hielten die Warze irrtümlicherweise für harmlos, operierten sie, ließen das Gewebe aber nicht untersuchen. Erst als der Patient im Jahr darauf abermals mit neuen Beschwerden in der Praxis erschien, wurde das Gewebe untersucht und ein Melanom diagnostiziert. Zu diesem Zeitpunkt war der Krebs bereits metastasiert. Der junge Mann starb an den Folgen des Fehlers.

Die Ärzte hätten eine günstigere Prognose für den Patienten verhindert, begründete das Gericht das Strafmaß. Nun müssen die Ärzte 15 000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen zahlen.

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