Schnäppchen müssen für zwei Tage reichen
OLDENBURG (dpa). Wer mit Schnäppchen wirbt, muß sie auch vorrätig haben. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschieden. Wer die Ware beim Erscheinen einer Werbe-Anzeige nicht anbieten kann, führe Verbraucher in die Irre.