Patientendaten
Schon ab wenigen US-Cent zu haben
LONDON. Gestohlene Patientendaten werden im Internet laut einer Studie zum Teil schon für wenige Cent verkauft. Die IT-Sicherheitsfirma Intel Security fand im Netz in einer Untersuchung Angebote zwischen drei US-Cent und 2,42 Dollar pro Datensatz. Die Daten würden meist in großem Stil bei Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen entwendet, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht mit starkem Fokus auf die USA. So sei in einem Fall eine Datenbank mit Informationen zu 397.000 Personen aus dem US-amerikanischen Atlanta angeboten worden. Mit besagter Preisspanne würden Patientendaten teurer als viele andere gestohlenen Informationen verkauft, betonte Intel Security. (dpa)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


