Arbeitsgericht

Schwangere Ärztin muss nicht in Nähe von Corona-Patienten arbeiten

Eine Ärztin sollte zunächst trotz Schwangerschaft auf einer Corona-Station eingesetzt werden. Ihr Anwalt kritisiert die Klinik für mangelnde Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiterin.

Veröffentlicht:
Trotz Schwangerschaft Einsatz auf der Corona-Station?

Trotz Schwangerschaft Einsatz auf der Corona-Station? Eine Assistenzärztin hat sich erfolgreich dagegen gewehrt. (Symbolbild)

© luna / stock.adobe.com

Köln. Eine schwangere Assistenzärztin hat vor dem Kölner Arbeitsgericht erstritten, nicht weiter auf Stationen mit Bereichen für COVID-19-Patienten arbeiten zu müssen. Darauf einigten sich am Donnerstag der Arbeitgeber der 29-Jährigen, ein Krankenhaus in Erftstadt bei Köln, sowie die Klägerin. Ferner sicherte das Krankenhaus die Weiterbeschäftigung der Medizinerin und ihre Fortbildung zur Ärztin für Innere Medizin zu.

Der Anwalt der Frau hatte der Klinik vorgeworfen, trotz Kenntnis von der Schwangerschaft „keine arbeitgeberseitige Vorsorge für die Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes getroffen“ zu haben. Die Schwangerschaft war am 18. Dezember 2020 festgestellt worden. Am 21. und 22. Dezember wurde die Frau dennoch in der Notaufnahme eingesetzt. Dort habe jederzeit die Möglichkeit des Kontaktes zu Infizierten mit dem Coronavirus bestanden, so der Anwalt. Am 23. Dezember sei die Frau schließlich positiv auf das Virus getestet worden.

Aufhebungsvertrag in Quarantäne

In der Quarantäne erreichte sie den Angaben zufolge dann ein Dienstplan für Januar. Dieser habe vorgesehen, dass sie nach ihrer Rückkehr bis zum 29. Januar Dienst auf einer COVID-19-Station verrichten sollte. Nur einen Tag später sei ein Auflösungsvertrag für ihr Arbeitsverhältnis eingegangen. Darin habe gestanden, dass die Anstellung auf Wunsch der Ärztin zum Ende des Monats beendet werden solle. Diesen Wunsch hatte die Frau nach eigenen Angaben aber nie geäußert.

Die Klinik hatte in einer ersten Reaktion vor dem Gerichtstermin großen Teilen der Darstellung widersprochen. Arbeit in der Notaufnahme sei „mitnichten“ ein Einsatz bei COVID-19-Patienten, da diese gesondert betreut würden. Der positive Test der Frau vom 23. Dezember lasse zudem darauf schließen, dass sie sich schon vor dem Einsatz auf der Station infiziert haben müsse. Der Test springe nämlich erst nach mindestens drei Tagen auf die Infektion an. Auch handele es sich bei dem für Januar geplanten Dienst nicht um Arbeit auf einer „Covid-Station“. Die Station sei mit drei Ärzten besetzt, von denen einer einen abgesperrten COVID-19-Bereich betreue.

Trotz dieser vorherigen Erwiderungen traten die Vertreter der Klinik vor Gericht den Ausführungen des Anwalts der Frau nicht mehr entgegen. So kam es zu einem Vergleich. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung drohen dem Krankenhaus Ordnungsgelder, wie ein Gerichtssprecher erklärte. (dpa/lnw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Abb. 1: Wichtige Signalwege und Angriffspunkte für eine zielgerichtete Therapie beim Mammakarzinom

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Molekularpathologische Diagnostik

Welche Tests sind wichtig beim Mammakarzinom?

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH GmbH, Hamburg
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Abb. 1: Delphi-Expertenkonsens: Übereinstimmung für die Bedeutung einer Supplementierung

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Delphi-Expertenkonsens

Update: wichtige Mikronährstoffe für Schwangerschaft und Stillzeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: P&G Health Germany GmbH, Schwalbach am Taunus
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die vestibuläre Migräne ist die häufigste Schwindelerkrankung der 20- bis 50-Jährigen. Die Betroffenen werden häufig nicht ernst genommen. Auf dem Schmerzkongress werden diagnostische und therapeutische Möglichkeiten diskutiert.

© vectorfusionart / stock.adobe.com

Schmerzkongress

Deutscher Schmerzkongress 2024: Das sind die Highlights