Urteil

Sex-Prozess – Ex-Chefarzt muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Arztes verworfen, der nun wegen Sexualdelikten ins Gefängnis muss. Die Revision der Staatsanwaltschaft wird später verhandelt.

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KARLSRUHE. Ein ehemaliger Chefarzt des Klinikums Bamberg muss wegen mehrerer Sexualstraftaten definitiv mindestens sieben Jahre ins Gefängnis. Seine Revision hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verworfen (Az.: 1 StR 479/17).

Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Bamberg hatte der Ex-Chefarzt in den Jahren 2008 bis 2014 an insgesamt zwölf Frauen in sediertem Zustand sexuelle Handlungen vorgenommen. So hatte er Finger oder Gegenstände vaginal oder anal eingeführt und dies fotografiert oder gefilmt. Zudem filmte er in einem Hotel heimlich die 18-jährige Patentochter seiner Ehefrau.

Vor Gericht hatte der Arzt die äußeren Umstände seiner Taten überwiegend eingeräumt. Allerdings bestritt er, hierfür sexuelle Motive gehabt zu haben. Vielmehr habe er neue Diagnosemöglichkeiten für Beckenvenenthrombosen erproben wollen. Er habe stets "nach bestem Wissen und Gewissen" als Mediziner gehandelt.

Das LG glaubte dies nicht und verurteilte ihn 2016 wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Sexual-Taten zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Zudem verhängte es ein fünfjähriges Berufsverbot. Der BGH wies nun die Revision des Arztes zurück, "weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Bamberg keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil enthält".

Über die ebenfalls eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, die eine schärfere Strafe gefordert hatte, entscheidet der BGH später gesondert. Das Klinikum hatte den Arzt bereits 2014 entlassen. (mwo)

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