Versorgungsgesetz

Sichere Versorgung wird Pflicht für Kassen und KVen

Veröffentlicht:

Eine neue Qualität der Verbindlichkeit für eine sichere Versorgung will die Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) schaffen. Auf Kassen und KVen kommt eine Fülle an Arbeit zu.

BERLIN. Aus Kann wird Soll, aus Soll wird Muss. Die große Koalition will es nicht mehr dem guten Willen der Selbstverwaltung überlassen, ob gesetzliche Optionen zur Sicherstellung der Versorgung in die Realität umgesetzt werden.

Die Förderung der Allgemeinmedizin wird nicht mehr dem Zufall überlassen: Kassen und KVen müssen mindestens 7500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen so fördern, dass die Ärzte in Weiterbildung nach Kliniktarifvertrag vergütet werden können. In unterversorgten Gebieten können die Förderbeträge erhöht werden.

Klare Vorgaben auch für die Honorierung neuer Leistungen: Sechs Monate nach Verkündigung des Gesetzes muss der EBM Ziffern für delegationsfähige Leistungen enthalten. Hat der Bundesausschuss eine neue Leistung zugelassen, so muss der Bewertungsausschuss binnen sechs Monaten diese Leistung in den EBM aufgenommen haben.

Für KVen, die bislang eine unterdurchschnittliche morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhalten, wird diese einmalig mit Beginn des Jahres 2016 bereinigt und auf den Bundesdurchschnitt angehoben.

Mehr Spielraum für MVZ

 Ob von KVen anerkannte Praxisnetze finanziell gefördert werden, bleibt nicht länger in deren Belieben gestellt. Nun sind im Honorarverteilungsmaßstab zwingend gesonderte Vergütungsregeln vorgesehen.

Mehr Spielraum erhalten MVZ: Träger können nun auch Kommunen sein und MVZ als Regiebetriebe führen. Möglich werden auch fachgruppengleiche MVZ.

KVen werden verpflichtet, Vertragsärzte, Versorgungszentren und angestellte Ärzte anhand der Leistungsdaten daraufhin zu überprüfen, ob sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen. Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen.

Nicht nur bei manifester, sondern schon bei drohender Unterversorgung müssen die Landesausschüsse Zulassungsbeschränkungen in anderen, noch gut versorgten Regionen aussprechen. Ferner müssen künftig zwingend zugelassene Krankenhäuser bei Unterversorgung ambulante Behandlungen abrechnen können.

Deutlich verschlankt wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung: Komplett abgeschafft werden die Richtgrößen. Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung soll stark regionalisiert sein. (HL)

Lesen Sie mehr über das geplante Versorgungsstärkungsgesetz: Scharfe Instrumente für die Selbstverwaltung Neue Leistungen für GKV-Versicherte Sichere Versorgung wird Pflicht für Kassen und KVen

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ärztlicher Nachwuchs

Ärztetag ringt um Finanzierung der Weiterbildung

Junge Ärzte

Ärztetag räumt die Zusatz-Weiterbildungen auf

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt