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Silikon-Skandal: Klage gegen Arzt erwartet

MÜNCHEN (dpa). Im Skandal um gefährliche Brustimplantate der französischen Firma PIP wollen Münchner Anwälte in Kürze eine erste Klage einreichen.

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Die Klägerin in der Kanzlei.

Die Klägerin in der Kanzlei.

© Peter Kneffel / dpa

Sie richte sich gegen den Chemikalienhändler Brenntag, den TÜV Rheinland, eine Klinik und einen Arzt, sagte der Medizinrecht-Fachanwalt Michael Graf am Donnerstag in München.

Seiner heute 29 Jahre alten Mandantin aus dem Raum Karlsruhe seien die Silikonimplantate als die besten auf dem Markt und absolut sicher verkauft worden.

Sie fordere 80.000 bis 100.000 Euro für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und die Kosten möglicher Spätfolgen. Die Klage solle bis Montag beim Landgericht Karlsruhe eingereicht werden.

"Soweit wir wissen, ist es die erste Klage bundesweit", sagte Graf. Gegen die insolvente Herstellerfirma PIP wolle seine Kanzlei aus prozesstaktischen Gründen nicht vorgehen, weil dies das Verfahren komplizieren und verzögern könne.

Aussicht auf Erfolg zweifelhaft

Insgesamt vertrete die Kanzlei derzeit mehr als 20 betroffene Frauen. Bei einem Drittel - jenen mit Rechtsschutzversicherung - würden Klagen vorbereitet, die bis zum Frühjahr bei den jeweils zuständigen Gerichten eingereicht werden sollten.

Für die übrigen Frauen will die Kanzlei außergerichtliche Zahlungen erreichen.

Ob die Klage gegen den Arzt oder die Klinik allerdings Aussicht auf Erfolg haben wir, ist alles andere als klar. Der Medizinrechtler Dr. Frank A. Stebner aus Salzgitter verwies jüngst darauf, dass Ärzte keine Verkehrssicherungspflicht für Medizinprodukte haben.

Sie müssten darauf vertrauen können, dass Medizinprodukte, die unter der Aufsicht des BfArM legal in Deutschland im Verkehr sind, ordnungsgemäß sind und Patientinnen keinen Schaden zufügen - außer wenn in Fachveröffentlichungen bereits auf Risiken hingewiesen wird.

Auch müsse jeder Patientin das Risiko von Brustimplantaten bewusst sein. Wenn eine Frau aus ästhetischen Gründen dieses Risiko auf sich nehme, "hat sie auch die Verantwortung dafür zu tragen", so Stebner.

Einzig, wenn Ärzte die Aufklärung oder die Dokumentation vernachlässigt, haben, könnten sie dafür in Haftung genommen werden.

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