Sind die Arztnetze gewappnet für die Zerreißprobe?

Die Netzbewegung ist quicklebendig. Es gibt Netze, die Erfolge als Partner von Krankenkassen vorweisen können. Nun müssen die Praxisverbünde gegen die gesetzlich gestützten Hausarztverträge konkurrieren - eine echte Zerreißprobe für fachübergreifend angelegte Kooperationen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

"Wir müssen als Einheit auftreten!"

Ist die Zeit der Arztnetze seit dem Jahreswechsel vorbei? Werden Hausarztverträge - und dann auch Verträge mit Facharztgruppen - nach den Paragrafen 73 b und c im Sozialgesetzbuch V die Verträge zur Integrierten Versorgung (IV-Verträge) vieler Netze nach und nach ablösen? Manche Verbandsfunktionäre scheinen das zu glauben - das berichtete jedenfalls Dr. Siegfried Jedamzik bei der 15. Netzkonferenz von UCB Schwarz Pharma und HCC BetterCare in Berlin. Der Bayerische Hausärzteverband stehe auf dem Standpunkt, dass die Zukunft nicht in den Praxisnetzen liege, zitierte Jedamzik, der selbst Allgemeinarzt ist, aus einem Brief des Verbandes an ihn.

"Wir haben keinen freien Vertragswettbewerb"

Bei der Netzkonferenz wurde die Frage nach den Möglichkeiten für Arztnetze, mit Krankenkassen Verträge abzuschließen, intensiv diskutiert. "Wir haben keinen freien Vertragswettbewerb", stellte Jedamzik angesichts der Gesetzesänderung fest, nach der ein Anspruch besteht, Hausarztverträge flächendeckend aufzusetzen. "Wir müssen die 600 Arztnetze in Deutschland zusammenbringen und als Einheit nach außen auftreten", rief Jedamzik, der auch Vorsitzender des Verbandes deutscher Praxisnetze ist, die anwesenden Netzvertreter auf. "Der Paragraf 140 ff. muss unser Paragraf werden, wir sollten auch verlangen können, dass sie mit uns Verträge abschließen", forderte der Hausarzt aus Ingolstadt. Einige Netze hätten bewiesen, dass sie nachhaltige innovative Strukturen aufbauen könnten.

Hintergrund der Diskussion ist, dass die Hausarztverträge die Einheit der Praxisnetze, die überwiegend fachübergreifend organisiert sind, in Gefahr bringen. "Es gibt einen klassischen Verteilungskampf zwischen integrierten Versorgungsmodellen und Hausarztmodellen. Gibt es einen Hausarztvertrag, müssen die Netzärzte sich entscheiden, und dann haben Sie in einem Netz vielleicht plötzlich nur noch die Hälfte der Hausärzte", so Jedamzik weiter. Ein Problem sei es, dass die Netze oft vor sich hin arbeiten. "Jeder erfindet seine Verträge neu. Ich bin dafür, dass die Netze sich die Verträge zuschicken", so Jedamzik. So könnten alle von Vorbildern wie in Bünde, in Nürnberg-Nord oder in Ingolstadt lernen.

Auch Professor Günter Neubauer sah bei der Konferenz einen "Konflikt zwischen Modellen der Integrierten Versorgung und Hausarztverträgen", jedenfalls bei einer Vollversorgung der Versicherten. Das müsse aber nicht immer zum Nachteil der Netze ausgehen, wandte Nikolaus Schmitt, Abteilungsleiter Vertragsmanagement bei der Barmer Ersatzkasse ein.

Netze als Konkurrenz für Hausarztverband?

Der Hausarztverband sei nicht der einzige mögliche Anbieter für einen Hausarztvertrag, es könnten durchaus auch mehrere Bewerber auftreten, regte Schmitt an. "Wenn bestehende Netze sich zusammentun, können sie auch gemeinsam als Bewerber um 73b-Verträge auftreten", so die Idee Schmitts (wir berichteten kurz) - dass die Krankenkassen von einem Vertragswettbewerb unter Ärzten profitieren könnten, ist natürlich auch klar.

Dass sich bei Netzen ganz neue Vertragskonstellationen bilden können, machte Gesundheitsökonom Dr. Carsten Jäger klar. "Sie brauchen ein Konzept, mit dem Sie den, der zahlen soll, überzeugen können. Dann ist Integrierte Versorgung alles andere als tot", sagte der Netzmanager der ANSB Consult GmbH in Elsterwerda in Südbrandenburg. Das Netzprojekt in Elsterwerda ist tatsächlich erst jüngst wieder von der Barmer Ersatzkasse bestätigt worden (wir berichteten). Das Netz in Südbrandenburg, das ein Modell der Vollversorgung im Kreis aufgebaut hat, habe eng mit der KV zusammengearbeitet. Es sei aber auch ein möglicher Konflikt zwischen der Integrierten Versorgung und Hausarztverträgen vermieden worden.

Auch Versorgungsmodelle im Konsens sind möglich

"Das lässt sich vereinbaren, weil wir mehr machen, als im Hausarztvertrag angestrebt wird", erklärte Jäger. Patienten, die sich im Netz für die IV-Versorgung einschrieben, löschten damit automatisch ihre Einschreibung im Hausarztvertrag. Es gebe also keine echte Konkurrenz zwischen beiden. Dass Modelle in Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich sind, betonte auch Ingrid Pawlik, Landesvorsitzende des Hausärzteverbandes in Sachsen. Auch dort ließen sich Strukturverträge und Hausarztvertrag miteinander vereinbaren.

Ärztenetze in Deutschland

Zurzeit gibt es in Deutschland 600 bis 700 Arztnetze. Angeschlossen sind jeweils zwischen etwa 20 und 500 Niedergelassene. Die Netzbewegung dürfte daher 25 000 bis 30 000 Ärzte umfassen. Das dürfte über der Zahl der Mitglieder der meisten Berufsverbände liegen. Die Mehrzahl der Netze ist fachübergreifend angelegt, es gibt aber auch Netze, denen nur Ärzte einer Fachgruppe angehören. Die am weitesten entwickelten Netze haben Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen. Sie bilden häufig Qualitätsverbünde. Außerdem sind die Ärzte elektronisch miteinander vernetzt und häufig auch darüber hinaus gemeinsam aktiv. Allerdings sind viele Netze noch nicht über ein Anfangsstadium hinausgekommen.

Entwicklung der Arztnetze

Die ersten Arztnetze bildeten sich Mitte der 90er Jahre in einigen Regionen. Ziel war es nicht zuletzt, regionale Strukturen aufzubauen, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Hauptblütezeit der Netze begann, als die Verträge zur Integrierten Versorgung für Krankenkassen und Ärzte durch die Anschubfinanzierung attraktiv wurden. Vor allem durch die Initiative der Arztnetze vergrößerte sich der Anteil der IV-Verträge mit ausschließlicher Beteiligung niedergelassener Ärzte mit der Zeit deutlich. Mit der Stärkung der Hausarztverträge bei gleichzeitigem Auslaufen der Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung ist es für Netze deutlich schwerer geworden, eigene Verträge mit Kassen abzuschließen.

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