IGeL

Sind die Verbraucherzentralen nur auf Krawall gebürstet?

IGeL sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Mit dem Beschwerdeportal IGeL-Ärger.de schießt der Verbraucherzentrale Bundesverband nun aber den Vogel ab. Eine klare Absage an einen ernsthaften Dialog mit Ärzten.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Werden Patienten zur Annahme von IGeL in Arztpraxen gedrängt? Manche Einträge auf IGeL-Ärger legen diesen Eindruck nahe.

Werden Patienten zur Annahme von IGeL in Arztpraxen gedrängt? Manche Einträge auf IGeL-Ärger legen diesen Eindruck nahe.

© SP-Pic / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Manchmal ist der Name eines Projektes schon Programm und gibt die Richtung vor, unter der eine bestimmte Sache laut Initiatoren gesehen werden soll. Genau so verhält es sich mit der Online-Beschwerdeplattform IGeL-Ärger.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Unter www.igel-aerger.de sind alle Patienten nach Ansage des vzbv aufgerufen, ihren "Frust und Verdruss" über Selbstzahlerleistungen loszuwerden. Bei der Inauguration des Meckerportals von Verbraucherzentralen Gnaden gab der vzbv die Prämisse klar vor: "Missstände rund um die Extras in Arztpraxen und Kliniken aufzudecken und abzustellen - so lauten die Ziele des Internetforums", hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Und in der Tat scheint der IGeL-Alltag in deutschen Vertragsarztpraxen voll zu sein von hinterlistigen Versuchen seitens der Ärzte, medizinisch sinnlose Leistungen teuer an den Mann respektive die Frau zu bringen.

Diesen Eindruck vermittelt zumindest ein Blick auf die "Beschwerde-Pinnwand". Dort hat jeder Patient die Gelegenheit, in anonymisierter Form seine IGeL-Negativerlebnisse darzustellen - sortiert nach Fachdisziplin und häufigen Selbstzahlerangeboten.

Glaukom und vaginaler Ultraschall dominieren

Wenig überraschend korreliert die Beschwerdehäufigkeit bei einzelnen IGeL-Posten mit dem oft vor allem in Publikumsmedien werbewirksam inszenierten Verriss konfliktträchtiger Offerten. So gibt es beim IGeL-Ärger auffällig viele Beschwerdeeinträge zur Glaukom-Früherkennung sowie die Früherkennung auf Ovarial-Ca mittels vaginalem Ultraschall.

Beide genießen ihren schlechten Ruf spätestens, seit vor drei Jahren ein Health Technology Assessment (HTA) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jeweils eine negative Beurteilung aussprach. Ausschlaggebend für dieses Urteil war, dass das DIMDI keine randomisierten kontrollierten Studien finden konnte, die einen Nutzen eindeutig belegen.

Wer erwartet, tiefgreifende Erkenntnisse aus den Patientenbeschwerden zu gewinnen, die dazu dienen könnten, eventuelle Missstände strukturiert an der Wurzel des Übels anzupacken und zu bekämpfen, wird in den meisten Fällen enttäuscht. Denn die meisten insinuierenden Kurzbeiträge sind eher narrativen denn analytischen Charakters.

Ein Beispiel: "Nachdem ich ein Jahr vorher bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung einer Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter aus der Fülle der drei Seiten langen IGeL-Angebote zugestimmt hatte (wurde überrumpelt), wurde ich im Jahr darauf wieder dazu gedrängt, was ich aber diesmal ablehnte. Daraufhin kam die Ärztin meiner Bitte nach einer Überweisung zu einer Darmspiegelung (nach zehn Jahren) nicht nach."

Auch in Sachen Glaukom findet sich ein ähnlich deskriptives Beispiel: "Ich spürte die Animositäten des Arztes und der Arzthelferin (AH) gegen mich, als ich die IGEL-Leistungen ablehnte. In etwa: Diese Querulantin wollen wir so schnell wie möglich wieder loswerden."

Bemühen der Ärzteschaft bleibt unerwähnt

Aus Sicht der niedergelassenen Ärzte besonders düpierend dürfte die Patientenaufklärung über IGeL auf dem genannten Portal sein.

In gewohnt edukatorischer Manier wird Patienten quasi mit erhobenem Zeigefinger zur Vorsicht in der Arztpraxis gemahnt. Ärztliche Aufklärungspflicht, Schriftlichkeitszwang beim IGeL-Behandlungsvertrag etc. - alles findet zu Recht seinen Platz.

Aber: Audiatur et altera pars? Fehlanzeige! Völlig unbeleuchtet lassen die Verbraucherschützer die umfassenden Bemühungen der Ärzteschaft zum korrekten Umgang mit Patienten in Sachen IGeL.

Weder die zehn IGeL-Grundsätze, die der Ärztetag 2006 in Magdeburg verabschiedet hat, noch der gemeinsame IGeL-Ratgeber von KBV und BÄK für Ärzte finden eine Erwähnung.

Unter diesen Voraussetzungen dürfte es für Ärzte schwer sein, in einen konstruktiven Dialog mit den Verbraucherschützern zum Umgang mit IGeL in den Praxen zu kommen.

 

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Kommentare
Cordula Molz 23.09.201417:39 Uhr

IGEL Leistungen

Sehr geehrter Dr. Bayerl,
ja, viele Nicht-Ärzte hier - aber auch interessierte Ärzte, wie man sieht. So lange es das Internet noch nicht gab, konnte man sich kaum so richtig öffentlich ärgern. Gegenüber dem Arzt als Autoritätsperson sowieso nicht. Das ist heute einfacher und löst von Zeit zu Zeit natürlich auch niedrige Instinkte aus. Dafür gabs in diesen Fällen allerdings sicher auch oft Gründe. Persönlich habe ich mir vorgenommen, bei nächster Notwendigkeit einem Arzt, von dem ich eine ausführliche, möglichst neutrale Beratung haben möchte, Privatliquidation für ein gutes Gespräch anzubieten, obwohl Kassenpatient. So etwas zahlt die Kasse, wie wir wissen, mit lächerlichen Beträgen und ich kann das mit gutem Gewissen gar nicht erwarten sonst. Wie Sie sagen: Medizin muss bezahlt werden.

Anekdotisch noch ein Grund, warum mir persönlich, obwohl offen auf dem Sektor, die IGELs an sich auch verleidet sind:
Wie würden Sie es finden, wenn Sie, den Arzt bis dahin weder gesehen noch gesprochen, eine Liste mit unerklärten IGEL-Leistungen zum Ankreuzen bekommen mit der treuherzigen Frage, was davon Sie denn gerne hätten??

Dr. Wolfgang P. Bayerl 23.09.201412:43 Uhr

Verehrter Herr Peter Friemelt

Auch die "Ärztezeitung" wird überwiegend von Nichtärzten gelesen und die Redakteure sind zum überwiegenden Teil Nicht-Mediziner.
Richtig?
(Frage an die Redaktion)

1) Medizin kann nicht kostenfrei arbeiten
2) Medizin kann nicht alle Erkrankungen heilen
3) Medizin kann nicht alle Alltagsprobleme lösen

Alle drei Punkte machen Ärger, insbesondere gerne anonymen Ärger.
Dabei ist der moralisch erhoben Zeigefinger gerade heute besonders verbreitet.

Peter Friemelt 23.09.201412:23 Uhr

Tendenziöser Artikel

Die Ärztezeitung ist natürlich den Ärzten verpflichtet. Aber so einen einseitigen Artikel hätte ich von Ihnen nicht erwartet. Wie kann man einem solchen Portal vorwerfen, dass die Patienten ihre Probleme so darstellen wie sie sie erlebt haben? Natürlich hat sich nach den Maßnahmen der Ärztevertreter generell die Situation verbessert, aber wildes Igeln ist immer noch viel zu häufig der Fall. Zumindest wenn wir dem glauben schenken, was uns die Ratsuchenden in der Patientenberatung berichten. Die tiefgreifende Erkenntnis hier ist, dass es zumindest einen Teil innerhalb der Ärzteschaft gibt, der von den Empfehlungen der BÄK und KBV noch nie gehört hat oder diese lieber ignorieren.
Natürlich kommen zu uns die Patienten, die sich eher beschweren wollen. Die bei denen alles ordentlich verlaufen ist, haben keinen Grund zu kommen. Und so ist es auch bei Igel-aerger.de. Hier kann Ärger abgelassen werden, und den gibt es in mancher Igel-Praxis leider immer noch ausreichend oft.
Viele Grüße
Peter Friemelt

Dr. Wolfgang P. Bayerl 23.09.201412:07 Uhr

die haben wohl Appetit bekommen von

greenpeace und Nachahmer,
ein "Geschäftsmodell" mit permanent erhobenem Zeigefinger.

Ludger Müller-Freitag 23.09.201408:53 Uhr

Schokoladenkasper

Nachdem sich der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen im Aromenstreit mit RITTER-Schokolade mächtig verhoben hat, müssen nun die IGEL-Leistungen zur Profilierung herhalten.
Dass es beim "igeln" Verbesserungen gegeben hat, wird ebenso ignoriert, wie die Tatsache, dass es "auf Kasse" eben nicht alle Leistungen gibt. Exemplarisch und nicht abschliessend aufgeführt seien hier nur Impfungen für Reisende, deren Nutzen nun wirklich nicht abgesprochen werden kann.
Desweiteren drohen juristische Implikationen beim Nichtanbieten von Leistungen, die nun nicht (mehr) im "Kassenkatalog" zur Verfügung stehen. Die Lege-artis-Behandlung richtet sich nun gerade nicht nach deutschem Sozialversicherungsrecht und wer die Mär glaubt, dass alle medizinisch indizierten Leistungen von den kranken-Kassen bezahlt werden, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Problem ist aber, dass es zu vielen medizinischen Behandlungen keine, dem höchsten Level genügenden Wirksamkeitsnachweise gibt, das führt dann in Bewertungen zu IGEL-Leistungen zur Aussage:"..Wirksamkeitsnachweis nicht gesichert"

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