Zukunftsbranche Gesundheit

Solidarität ist bisweilen nicht mehr als ein politisches Bonmot

Der Schulterschluss zwischen gesetzlich versicherten Patienten und Leistungserbringern soll es wieder richten, wenn es um die geliebte Solidarität im Staate geht.

Von Uwe K. Preusker Veröffentlicht:

Die Solidarität ist eines der Grundprinzipien, auf der die deutsche gesetzliche Krankenversicherung aufbaut. Doch der Inhalt dieses Begriffes ist stark ausgeweitet worden - mittlerweile dient er vor allem der Durchsetzung politischer Ziele.

Schaut man in die Geschichte der deutschen Sozialversicherung und insbesondere der Krankenversicherung, kommt man um die Solidarität als Kernbegriff nicht herum: Es ging um die Solidarität der Versicherten untereinander - also der Arbeiter, für die mit dem "Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" vom 15. Juni 1883 die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Versicherungspflicht eingeführt wurde.

Dabei ging es im Kern um die Solidarität der Gesunden mit den Kranken, der Jungen mit den Alten, der Kinderlosen mit den Kinderreichen und derjenigen, die mehr verdienen, mit denen mit einem geringeren Einkommen. Alle diese Aspekte waren bereits Bestandteil der Krankenversicherung von 1883 - auch die Einschränkung, dass die Solidarität der Besserverdienenden an der Beitragsbemessungsgrenze endet.

Die Solidarität der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern war seinerzeit übrigens so ausgestaltet, dass die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zwei Drittel der Krankenversicherungsbeiträge zu tragen hatten, die Arbeitgeber dagegen ein Drittel.

Solidarität ist auch heute noch ein Zauberwort, wenn die Sprache auf das deutsche Gesundheitssystem kommt. Besonders häufig - so hat man den Eindruck - wird der Begriff mittlerweile benutzt, wenn wieder eine Gesundheitsreform geplant wird. Meist geht es dann um die "solidarische" Verteilung der Lasten, die mit dem neuen Kostendämpfungs-Gesetz den verschiedenen Gruppen auferlegt werden sollen.

Doch anders als zu Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung wird diese Solidarität heute auf alle Gruppen ausgeweitet, die in irgendeiner Form mit der GKV zu tun haben: Solidarisch sollen heute nicht nur die GKV-Mitglieder untereinander sein - nein, auch die Leistungserbringer in der GKV sollen jeweils solidarisch an den neuen Lasten beteiligt werden, die der Gesetzgeber bestimmt hat, um die Finanzen der GKV im Gleichgewicht zu halten.

Konkret: Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Krankenhäuser und die Heilberufler sollen sich gegenüber den Beitragszahlern solidarisch verhalten, ebenso die pharmazeutische Industrie und die Medizintechnik-Hersteller.

Eine Begründung eines derart ausgeweiteten Solidaritätsbegriffes wäre es, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig eine Bestandsgarantie für diejenigen übernehmen würde, die Leistungen für die GKV erbringen. Doch angesichts des Primates von Wettbewerb als Steuerungsinstrument ist dies eindeutig nicht der Fall - jeder Vertragsarzt und jedes Krankenhaus kann im Prinzip pleitegehen!

Was bleibt, ist also ein politisches Argument, um Begrenzungen durchzusetzen. Doch eine Budgetierung, die nicht ausreicht, um die - im nächsten Jahr von der Politik sogar ausdrücklich gewollt deutlichen -Lohn- und Gehaltssteigerungen zu finanzieren, ist in Wahrheit keine Solidarität, sondern der Einstieg in Rationierung!

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