Fahreignung

Sollen Hausärzte über Patienten Meldung machen?

Der Verkehrsgerichtstag äußert sich in seinen Empfehlungen zum Senioren-TÜV beim Hausarzt und zu Medizin-Gutachten bei Unfallopfern.

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GOSLAR. Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der Ende Januar in Goslar stattfand, hat nun seine Empfehlungen veröffentlicht – und sieht Defizite bei Ärzten. "Die verkehrsmedizinische Kompetenz der Ärzte muss verbessert werden", heißt es in den Empfehlungen des Arbeitskreises III, der sich mit Senioren im Straßenverkehr beschäftigt.

In Goslar diskutierten die Experten unter anderem über die Sinnhaftigkeit einer regelmäßigen Fahreignungsprüfung für ältere Verkehrsteilnehmer. "Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten für Ärzte hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen", lautet die Empfehlung.

Damit brechen sie eine Lanze für ein Ansinnen des ehemaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer. Der hatte sich für den Senioren-TÜV beim Hausarzt ausgesprochen. Der amtierende Verkehrsminister Alexander Dobrindt will die Goslarer Beschlüsse erst auswerten.

Die Experten des Arbeitskreises V diskutierten in Goslar die medizinische Begutachtung von Unfallopfern. Sie halten "zur Sicherung und Verbesserung der Qualität medizinischer Gutachten eine Standardisierung in formaler und inhaltlicher Hinsicht für erforderlich", wie es in den Empfehlungen heißt.

Die bislang vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien erfüllten nur teils die Anforderungen. "Daher sollten allgemeingültige Standards von Vertretern der Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft, der Ärzteschaft und der Justiz erarbeitet werden." (maw)

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