Sozialhilfe muß Krankenpflege sicherstellen
KASSEL (mwo). Eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege für Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe geht zu Lasten der Sozialhilfe und nicht der Krankenkasse, so ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel.