Sperre ohne Auswirkung auf Psychotherapeuten

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KASSEL (mwo). Eine Zulassungssperre für Nervenärzte steht der Zulassung als Psychotherapeut nicht entgegen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Danach konnten bis Ende 2008 auch Ärzte mit einer Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie von der so genannten Ärztequote profitieren.

Urteil des Bundessozialgerichts,

Az.: B 6 KA 13/07 R

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