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Gesundheitsdatennutzungsgesetz

SpiFa: Therapieentscheidungen müssen ärztliche Entscheidungen bleiben

Der SpiFa kritisiert im Entwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, dass Krankenkassen Daten der Versicherten auswerten und diese beraten können. Generell sei jedoch die Nutzung von Gesundheitsdaten wichtig für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Veröffentlicht:

Berlin. Im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen künftig ihre Versicherten anhand von automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt dies entschieden ab.

„Es ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, eine Entscheidung über Diagnose und Therapie zu fällen, und das muss auch so bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes, in einer Pressemitteilung des Verbandes.

Interessenkollisionen innerhalb der Krankenkassen

Der SpiFa erachtet es im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder als sachgerecht noch als vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, wenn Krankenkassen plötzlich im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird. Stattdessen könnten die Auswertung und Kenntnis dieser Daten zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen, heißt es in der Mitteilung.

Generell betrachtet der SpiFa jedoch die Nutzung von Gesundheitsdaten als ein wesentliches Schlüsselelement für die weitere Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und nicht zuletzt die Stärkung der medizinischen Forschung. (eb)

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