Refertilisationskosten

Staat nach Vasektomie außen vor

Veröffentlicht:

AACHEN. Eine freiwillige Sterilisation kann ein Bundeswehrsoldat nicht auf Kosten des Staates rückgängig machen lassen. Deutschland muss eine Refertilisationsoperation im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung nicht bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg entschieden.

Im konkreten Fall hatte der Soldat vor Jahren eine Vasektomie vornehmen lassen. Da er inzwischen aber einen Kinderwunsch hegte, plante er eine Refertilisation und verlangte die Übernahme der Kosten durch die Bundesrepublik.

Diese lehnte ab. Zu Recht, so das VG. Die Kostenerstattung setze eine Erkrankung voraus. Diese sei aber bei einer selbstverantwortlich herbeigeführten Zeugungsunfähigkeit nicht gegeben. (juk)

Verwaltungsgericht Augsburg, Az.: Au 2 K 14.701

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?