Direkt zum Inhaltsbereich

Stalking erst nach dem zweiten Mal strafbar

Veröffentlicht:

ZWEIBRÜCKEN (dpa). Eine Verurteilung wegen Nachstellens, dem so genannten Stalking, ist nur dann möglich, wenn der Täter mindest zweimal derselben Person nachgestellt hat.

Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Andernfalls, so die Richter, fehle es am gesetzlich vorgegebenen Merkmal der Beharrlichkeit.

Az.: 1 Ss 10/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ideen für den ärztlichen Ruhestand

Praxisabgabe – und dann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt