Direkt zum Inhaltsbereich

Stalking erst nach dem zweiten Mal strafbar

Veröffentlicht:

ZWEIBRÜCKEN (dpa). Eine Verurteilung wegen Nachstellens, dem so genannten Stalking, ist nur dann möglich, wenn der Täter mindest zweimal derselben Person nachgestellt hat.

Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Andernfalls, so die Richter, fehle es am gesetzlich vorgegebenen Merkmal der Beharrlichkeit.

Az.: 1 Ss 10/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Arbeitserleichterung

So schenkt KI Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für Patienten

Prävalenz-Vergleich der Kreise

Auffällig hoher Anteil an multimorbiden Menschen in Ostdeutschland

Lesetipps
Aschenbecher mit Zigarettenstummel

© Carlie / stock.adobe.com

Rauchjahre statt Packungsjahre

Lassen sich die Kriterien fürs Lungenkrebs-Screening vereinfachen?