Steuer: Künftig sollen schärfere Regeln für die Selbstanzeige gelten

Die Regierung will Steuersünder härter rannehmen. Mit einem neuen Gesetz wird die strafbefreiende Selbstanzeige beschränkt.

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BERLIN (reh). Das Bundeskabinett hat am 8. Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung - das sogenannte Schwarzgeldbekämpfungsgesetz -beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes soll es auch sein, die Regeln für die Straffreiheit durch eine Selbstanzeige zu verschärfen.

Ganz konkret enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) meldet: Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.

Außerdem wird der Zeitpunkt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, vorverlegt. Bisher sind Selbstanzeigen unter anderem dann nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erscheint. Künftig genügt bereits die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Aber aus Vertrauensschutzgründen werden laut BMF mittels einer Anwendungs- und Übergangsregelung alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen.

Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden künftig als Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes gewertet. Dazu seien Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen. Das Gesetz solle grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, berichtet das BMF. Es sei nicht zustimmungspflichtig.

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