Steuerberater warnen Ärzte mit Schweizer Konten

NEU-ISENBURG (nös). Aller Voraussicht nach werden deutsche Steuerbehörden Daten von rund 1500 Bürgern mit Schweizer Konten kaufen. Kunden dieser Banken dürften deswegen "unruhig werden", glaubt der Göttinger Steuerberater Rainer Vesting. Er rät dringend zur Selbstanzeige.

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Vesting, der Gesellschafter der Spezialkanzlei für Heilberufe "Vesting, Gerhardy und Partner" ist, sieht in einer Selbstanzeige die beste Lösung: "Sie ist die einzige Möglichkeit, straffrei auszugehen." Ärzten, die Konten in der Schweiz unterhalten, rät er, nicht zu lange mit dem Anruf beim eigenen Steuerberater zu warten. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Ermittlungen beginnen. "Ist die Tat erst entdeckt, wird es schwierig", so Vesting weiter.

Betroffene Ärzte müssen außerdem standesrechtliche Sanktionen fürchten. Sind sie erst einmal verurteilt, könnten die Kammern theoretisch eine Kammerrüge aussprechen.

Steuersünder sollten sich deswegen "mit eigenen Mitteln aus der Affäre ziehen", wie der Göttinger Steuerberater es nennt. Doch finanziell werden sie dann nicht verschont. Vesting kennt extreme Fälle, in denen samt Hinterziehungszinsen letztlich bis zu 80 Prozent des Vermögens nachgezahlt werden mussten.

Neben der persönlichen sieht Vesting noch eine ganz andere Dimension: Für ihn ist die Verwendung gestohlener Daten als Beweismittel schlicht unzulässig. Er habe große Zweifel, ob sich die Behörden mit ihrem Vorgehen durchsetzen werden, sagt er. Schließlich gelte der Grundsatz, dass unrechtmäßig erhaltene Daten nicht als Beweis verwendet werden dürfen. "Jeder Betroffene müsste dagegen klagen." Dass es dann zu einer Grundsatzentscheidung kommt, hält er für sicher.

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