Steuererklärung: Nachzügler trifft die Schätzung

Veröffentlicht:

HAMBURG (bü). Hat ein Steuerzahler seine Steuererklärungen jahrelang wesentlich zu spät eingereicht und schließlich das Finanzamt dazu veranlasst, die Einkünfte zu schätzen, hat er unter Umständen die Gerichtskosten für den Rechtsstreit mit dem Finanzamt zu tragen. Nämlich dann, wenn er während des von ihm angestrengten Verfahrens vor dem Finanzgericht seine Steuererklärung nachreicht.

Und dies laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg selbst dann, wenn sich aus der Erklärung ergibt, dass die Schätzung zu hoch war (im verhandelten Fall um 100 Prozent) und vom Finanzamt zurückgenommen werden muss. Das Finanzgericht Hamburg sah in der Schätzung auch keine unverhältnismäßig überhöhte Forderung.

Az.: 8 K 44/08

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?