Praxisführung

Steuerfreie Prämien für Mitarbeiter

Praxischefs, die zum Jahresende gute Leistungen ihrer Mitarbeiter honorieren wollen, sollten genau hinschauen: Welche Prämien sind steuer- und abgabenfrei?

Veröffentlicht:
Ärzte sollten Prämien mit Bedacht auswählen: Einige sind steuerfrei.

Ärzte sollten Prämien mit Bedacht auswählen: Einige sind steuerfrei.

© PIXMatex / Fotolia

NEU-ISENBURG. Motivierte Mitarbeiter sind Gold wert. Gerade im Auflagen- und Bürokratiedschungel von Arztpraxen helfen sie, Praxisabläufe und das wirtschaftliche Gesamtergebnis zu verbessern. Motivation will aber gepflegt werden, ein Mittel sind Prämien zum Jahresende.

Wer allerdings verhindern will, dass der Fiskus dabei übermäßig die Hand aufhält, sollte auf Sachprämien setzen.

Incentives sind geldwerter Vorteil

Der Fiskus werte Incentives als geldwerten Vorteil, erklärt die Wirtschaftskanzlei WWS – Wirtz, Walter, Schmitz GmbH aus Mönchengladbach. Dabei würden Geldprämien als Arbeitslohn gelten – damit seien sie immer steuerpflichtig.

Anders sieht dies laut der Mönchengladbacher Kanzlei bei Barzuschüssen zu "begünstigten Leistungen" aus. Diese seien komplett abgabenfrei. Wie die Steuerexperten weiter erläutern, gehören dazu ein Kindergartenzuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten genauso wie Gesundheitskurse.

Letztere könnten im Rahmen der Gesundheitsvorsorge mit bis zu 500 Euro jährlich bezuschusst werden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Maßnahme von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme anerkannt und von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt wird.

Der Arbeitgeber sollte Belege wie Beitragsbescheide und Teilnahmebescheinigungen immer zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahren, mahnen die Steuerexperten.

Sachleistungen als Alternative

Aber auch reine Sachleistungen wie Tankgutscheine sind – innerhalb einer Freigrenze von 44 Euro je Monat und Empfänger – abgabenfrei. Hier sollten Arbeitgeber sehr genau auf die Einhaltung der Freigrenze achten: "Schnell ist das Limit überschritten und der gesamte Betrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig", warnt Inka Limberg, Steuerberaterin der WWS.

Das kann etwa passieren, wenn zusätzlich zu regelmäßigen monatlichen Sachleistungen zum Jahresende kleine Geschenke wie Schlüsselanhänger verschenkt würden. Eine solche Zuwendung sei zwar bis zu einem Wert von zehn Euro für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Ihr Wert fließe jedoch in die steuerliche Freigrenze von 44 Euro mit ein.

Gutscheine beinhalten laut der Steuerexperten noch eine Abgabenfalle: Sie müssen eine Barauszahlung des Guthabens auschließen. Das gelte insbesondere auch für die im Trend liegenden Prepaid-Kreditkarten, die die Papiergutscheine mehr und mehr ersetzen. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse